Die Pflicht zur Akkreditierung ist Teil des Bolognaprozesses und wurde in der letzten Zielvereinbarungsperiode zwischen Kultusministerium und Hochschule festgelegt. Einem externen Gutachterkreis werden dazu im Vorfeld die Ordnungen und Modulbeschreibungen des Studienangebotes zugeleitet, die sich darin einarbeiten und Fragen für den Besuch an der Hochschule vorbereiten.
Dieser Ortstermin begann mit einer Präsentation der Hochschule und ihrer verschiedenen Studienmöglichkeiten durch die Hochschulleitung und mit Rundgängen durch die Fachgebiete mit den programmverantwortlichen Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen, die die Lehre und Arbeit in den einzelnen Studiengängen vorstellten. Es folgten Gesprächs- und Befragungsrunden mit Lehrenden und Studierenden und weitere Diskussionsrunden wieder in großer Runde mit allen Beteiligten. Die zwei intensiv genutzten Tage verliefen in produktiver und guter Arbeitsatmosphäre.









