Büro für Gleichstellung

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragten der BURG wirken auf die Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern auf allen Ebenen der Hochschule hin und engagieren sich für die Umsetzung einer familiengerechten und inklusiven Hochschulkultur. Sie verfolgen den Abbau jeglicher strukturell fundierter Diskriminierung, setzen auf Diversität und Gleichstellung aller Gruppierungen.

Die Gleichstellungsbeauftragten werden in alle Angelegenheiten einbezogen, die insbesondere weiblichen Hochschulangehörigen betreffen, beispielsweise bei Personalmaßnahmen. Sie sind rechtzeitig und umfassend zu informieren und zu beteiligen, können Bewerbungsunterlagen einsehen und sind im Senat und bei Berufungsverfahren stimmberechtigt.

Ein Anliegen ist die Förderung der Einbeziehung von Themen der Gender Studies in die wissenschaftliche Arbeit der Hochschule. Sie engagieren sich für die Weiterbildung und Informationsveranstaltungen zum inhaltlichen Spektrum der Gleichstellung. Themen aus der Studierendenschaft können gerne an die Gleichstellungsbeauftragten herangetragen werden.

Die Gleichstellungsbeauftragten helfen Ihnen bei individuell erfahrener Diskriminierung, seien es sexualisierte Belästigung, Machtmissbrauch, Mobbing, Stalking oder anders gelagerte Grenzüberschreitungen. Alle Anfragen und Gespräche werden vertraulich behandelt. Falls gewünscht oder notwendig, vermitteln die Gleichstellungsbeauftragten an weiterführende Hilfsangebote oder führen, nur mit Ihrem Einverständnis, Mitteilungen über sexuelle Belästigung der entsprechenden Behördenleitung zu.

Sie berichten jährlich hochschulöffentlich im Senat über den Stand ihrer Tätigkeit.

(siehe auch: Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 72 sowie Frauenfördergesetz § 14 und folgende)

 

Begrifflichkeiten

Diskriminierung

Diskriminierung bzw. diskriminierendes Verhalten beschreibt jegliche Form von Ungleichbehandlung und (Ab-)Wertung einer Person, z. B. aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Religion oder ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter oder sexueller Identität/Orientierung. Diskriminierung geht immer einher mit Machtmissbrauch. Diskriminierung kann individuell stattfinden als Ausgrenzung oder Abwertung einer Person oder einer bestimmten Personengruppe. Diskriminierung kann auch verursacht werden durch Normen, Regeln, Gesetze oder Arbeitsroutinen von Institutionen und Organisationen, die bestimmten Personen oder Personengruppen Rechte und Chancen verwehren. Diskriminierung kann von allen Personen ausgehen, unabhängig von ihrer universitären Statusgruppe. Schließlich kann Diskriminierung auch historisch gewachsen sein, ohne dass sich noch ein bestimmter Verursacher feststellen lässt. Darunter fallen beispielsweise gesellschaftliche Leitbilder, Sprachgebrauch oder auch Privilegien

Sexismus

Sexismus bezeichnet eine Reihe von Verhaltensweisen, die auf das Herabsetzen, Ausschließen und/oder Beleidigen einer Person aufgrund ihres Geschlechts ausgerichtet sind. Unter „sexistisch“ werden Vorurteile, Verhaltensweisen und Strukturen verstanden, die bezwecken oder bewirken, dass Personen aufgrund ihrer (zugeschriebenen) Geschlechtszugehörigkeit (oder sexuellen Orientierung) benachteiligt werden. Hierzu zählen z.B. die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleich(wertig)er Tätigkeit, Geschlechterklischees sowie Bemerkungen, die eine feindliche Haltung gegenüber einem Geschlecht ausdrücken. Es kann sich dabei um bewusste oder unbewusste Diskriminierung handeln.

Was ist SDG?

Unter sexualisierter Diskriminierung und Gewalt (kurz: SDG) wird jedes verbale oder nonverbale Verhalten mit sexuellem Bezug verstanden, das von der betroffenen Person als grenzüberschreitend, d.h. unerwünscht und entwürdigend oder verletzend empfunden wird, beziehungsweise darauf gerichtet ist, diese Wirkung zu erzielen.

Ob eine Grenzüberschreitung stattgefunden hat, hängt allein von der Perspektive der betroffenen Person ab. Entscheidend ist die Wirkung auf die betroffene und nicht die Absicht der ausübenden Person. Eine Grenzüberschreitung kann auch unbeabsichtigt und von der ausübenden Person unbemerkt erfolgen.

SDG kann sich in Worten, Mimik und Gestik sowie Handlungen ausdrücken. SDG umfasst auch Verhalten, das nach gesetzlichen Vorschriften verboten ist und sanktioniert werden kann,

Beispiele für SDG sind:

• obszöne Äußerungen (Sprüche, Witze, Mimik und Gesten)
• anzügliche Bemerkungen und indiskrete Fragen zu Körper, Lebensführung und Liebesleben
• unangemessene Komplimente und Geschenke
• aufdringliche/taxierende Blicke
• Nachpfeifen u.ä. („Cat Calling“)
• nicht gewollte Annäherungsversuche und unerwünschte Aufforderungen „sich näher kennenzulernen“. Sie können auch mit dem Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen
• ungewollte Nähe und Berührungen, körperliche Übergriffe, unerwünschtes Auffordern zu und Erzwingen von sexuellen Handlungen (Nötigung)
• Entblößen
• (versuchte) Vergewaltigung

• Zeigen und Verbreiten von pornografischem Material (außer zu Demonstrationszwecken in der Lehre oder ausschließlich künstlerischer Betätigung)

Grundsätzlich kann jede Person von SDG betroffen sein und diese ausüben. Studien zeigen jedoch, dass die Betroffenheit und Ausübung von SDG geschlechtsspezifisch ist: Übergriffige Personen sind in den meisten Fällen Männer, besonders stark betroffen sind Frauen. Außerdem sind Personen, die von weiteren Diskriminierungsformen betroffen sind, in erhöhtem Maße gefährdet – z.B. LSBTIQA*-Personen (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer, asexuell), von Rassismus Betroffene oder Personen mit Behinderung.

SDG ist eine spezifische Form der Macht- und Kontrollausübung und hat nichts mit Sexualität als einem grundsätzlich positiv gedeuteten Geschehen zu tun. Täter*innen handeln nicht (nur) aus einer sexuellen Intention heraus und es geht ihnen nicht um einvernehmlichen sexuellen Kontakt. Stattdessen nutzen Täter*innen sexuelle, sexuell konnotierte sowie durch sie selbst sexuell aufgeladene Äußerungen und Handlungen, um Macht und Überlegenheit auszuüben. Dies bezeichnet der Begriff „sexualisiert“ anstelle von „sexuell“.

Stalking

Stalking beschreibt Verhaltensmuster der Nachstellung, der Verfolgung und Belästigung einer Person durch einen anderen Menschen, unabhängig von jeglicher sexueller Orientierung. Die verfolgte Person kann durch eine längere Zeiträume währende Bedrohung physisch oder psychisch geschädigt werden. Stalker*innen fühlen sich im Recht, das Stalking passt in ihr konstruiertes Weltbild. Dritte manipulieren sie häufig in ihrem Sinne. Stalking ist im deutschen Gesetzbuch ein Straftatbestand.

Mobbing

Mobbing beschreibt das systematische Anfeinden, regelmäßige Schikanieren, wiederholte Verletzen von einzelnen Personen innerhalb von Gruppen. Hierbei kommt es zu einem Ungleichgewicht zwischen den Parteien und häufig zu einer Eskalation. Beispiele für Mobbinghandlungen sind: die Zuweisung unsinniger Aufgaben und damit Angriffe auf die Arbeitsleistung; allgemeine Demütigungen und unangemessene Kritik; Verbreitung falscher Behauptungen und Gerüchte; Verweigerung der Kommunikation und damit der sozialen Integration am Arbeitsplatz. Mobbing kann in der Familie ebenso erfolgen wie in der Universität, im Verein, in Nachbarschaften, in einflussreichen sozialen Gruppen oder im Internet (Cyber-Mobbing).

 

Gleichstellungsbeauftragte

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Nike Bätzner
Professorin für Kunstgeschichte

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

Fachbereich Kunst

Charlotte Silbermann
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Kunstgeschichte

Fachbereich Design

Anne Kaden
Künstlerische Mitarbeiterin Dekanat Design

Verwaltung 

Teresa Falkenhagen
Dezernentin Studentische und Akademische Angelegenheiten

Stellvertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Prof. Bettina Göttke-Krogmann
Professorin für Textildesign

Stellvertretung FB Kunst

Prof. Caroline Achaintre
Professorin Textile Künste

Stellvertretung Verwaltung

Franziska Eichhorn
Projektkoordinatorin Studium Digitale