Ausländische Studierende
Stefanie Schaaf, Campus Design, Kutscherhaus, Neuwerk 7
Telefon: +49 (0) 345 7751-693, international(at)burg-halle.de
Visumsfragen
Für Bewerber, die nicht aus der EU kommen, ist in der Regel ein Visum notwendig. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) in Ihrem Land nach den neuesten Erfordernissen. In der Regel sind drei Visumsarten für Sie von Interesse:
Bewerbervisum
Ein Bewerbervisum erlaubt Ihnen, nach Deutschland einzureisen, um hier die nötigen Eignungs- und Sprachtests abzulegen und um sich den zukünftigen Studienort anzuschauen. Eine Umwandlung in eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken ist in der Regel möglich, ohne dass Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssen.
Visum zum Studium (Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken)
Um in Deutschland zu studieren benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken, die Ihnen von der deutschen Botschaft bzw. dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland vor Ihrer Einreise nach Deutschland ausgestellt wird. Um Ihnen dieses Visum zu erteilen, verlangt die deutsche Vertretung unter anderem einen Nachweis über Ihre erfolgreiche Bewerbung sowie einen Nachweis über Ihre finanziellen Mittel. Bitte beachten Sie, dass die Hochschule selbst keine finanziellen Mittel hat, um Studierende mit Stipendien zu unterstützen.
Touristenvisum
Obwohl es möglich ist, nach Deutschland mit einem Touristenvisum einzureisen und z. B. die Eignungsprüfung abzulegen, müssen Sie in der Regel unmittelbar danach Deutschland wieder verlassen. Wer ein reguläres Studium aufnehmen will, muss eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken nachweisen. Bewerber, die nur ein Touristenvisum haben, können nicht eingeschrieben werden. Ein Touristenvisum kann in Deutschland nicht in eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken umgewandelt werden.
Ansprechpartner
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Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
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