Graduierten-Stipendien 2011/2012
Vergabe von Stipendien im Rahmen der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Ausschreibung
Auf der Grundlage des Graduiertenförderungsgesetzes (Grafög) des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2001 können sich Absolventinnen und Absolventen von Diplom- und Masterstudiengängen der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle für ein Graduierten-Stipendium zur Förderung des künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchses bewerben. Empfohlen wird, dass zwischen Studienabschluss und Antragstellung ein Zeitraumvon mindestens 6 Monaten liegt.
Hinweis
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung für Stipendien nach dem Graduiertenförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Gewährung eines Stipendiums ist ausgeschlossen, wenn die Durchführung des künstlerischen oder wissenschaftlichen Entwicklungsvorhabens anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert worden ist oder wird.
Stipendien
Für das Graduierten-Stipendium werden zwei Formate angeboten: Das Graduierten-Stipendium für DesignerInnen (GSD) und das Graduierten-Stipendium für KünstlerInnen (GSK). Über dieVergabe entscheidet die Graduiertenkommission (GK), die vom Akademischen Senat der Burg Giebichenstein dafür gebildet wurde. Der Grundbetrag des Stipendiums beträgt 894,76 Euro, zzgl. Sach-und Reisekostenzuschuss und ggf. Kinderbetreuungszulage. Voraussichtlicher Förderbeginn: Juli 2011
Das Graduierten-Stipendium für Designerinnen und Designer
Die Förderung zielt hier insbesondere darauf, ein Projekt vom Stipendiaten zu entwickeln, das im Vorfeld im Zuge der Bewerbung hinreichend zu beschreiben ist. Hierzu ist ein Exposé erforderlich, in dem Idee, Ausgangssituation (Grad der Vorbereitung) und Aufwand (Kostenplan) beschrieben ist. Ihm zu entnehmen sein soll auch eine Aussicht darauf, was zum Ende des ersten Förderzeitraums (nach 5 Monaten) als Ergebnis zu erwarten ist (detaillierter Zeitplan).
Das Gradierten-Stipendium für Künstlerinnen und Künstler
Für Künstlerinnen und Künstler ist das Graduierten-Stipendium eine Chance, die eigene Künstler-persönlichkeit weiter zu entfalten und ohne wirtschaftlichen Druck dem eigenen Werk einen Entwicklungsschub zu verleihen. Entsprechend ist in der Bewerbung der bisherige künstlerische Weg aufzuzeigen und überzeugend darzulegen, dass in der angestrebten intensiven Phase das eigene künstlerische Potential Verdichtung finden wird. Bei der Bewerbung ist zu benennen, mit welchen Zwischenergebnissen nach der ersten Förderperiode zu rechnen ist.
Vergabezeitraum
Ein Graduierten-Stipendium wird künftig zunächst für einen ersten Förderzeitraum vergeben, der 5 Monate dauert. Bereits bei der Bewerbung kann eine Option für eine Verlängerung der Förderung um weitere 5 + 2 Monate angemeldet werden. Nach 5 Monaten ist ein aussagekräftiger Bericht über den Verlauf des Förderzeitraums als Dokumentation einzureichen. Ebenso sind die Arbeitsergebnisse der Graduiertenkommission(GK) zu präsentieren. Der Gutachter / Mentor nimmt zu diesem Ergebnis der GK Stellung. Die GK hat die Möglichkeit, den Stipendiaten zu befragen.
Fortführung um 5 Monate
Sofern von der GK eine Fortführung bewilligt wurde, ist nach weiteren 5 Monaten eine Abschlussdokumentation einzureichen, aus der der Verlauf und die Aktivitäten im Förderzeitraum erkennbar sind. Teilergebnisse, angestellte Experimente,Versuche usw. sind für die GK nachvollziehbar zu beschreiben und zu dokumentieren. Den Ergebnissen ist ein ausführlicherer Raum in der Dokumentation einzuräumen (Kurzbeschreibung, Materialangaben, Maße, sowie Fotomaterial).
Fortführung um 2 Monate
Die GK kann auf Grundlage der Abschlussdokumentation die Fortführung des Stipendiumsum weitere 2 Monate bewilligen. Diese letzte Förderperiode dient insbesondere dazu, den Stipendiaten auf der Grundlage der Empfehlungen des Gutachters/Mentors bzw. der GK die erbrachten Ergebnisse noch abzurunden, ggf. die Publikation vorzubereiten und insbesondere bei den Vorbereitungen für die Ausstellung der Stipendiaten mitzuwirken und dabei tatkräftig zu unterstützen.
Dokumentation
Die Dokumentation ist 3-fach im Format DIN A4 zu fertigen. Sie ist gleichsam der vom Gesetz geforderte Abschlussbericht. Der/die Stipendiat/in beendet damit seine jeweilige Förderperiode.
Ausstellung
Die Graduiertenkommission entscheidet nach der Entgegennahme der Dokumentationen darüber, ob das Werk geeignet ist, bei einer Ausstellung berücksichtigt zu werden. In Zusammenarbeit mit dem Fachgebiet Kunstwissenschaften bzw. dem Studiengang Kunstpädagogik ist eine kuratierte Ausstellung geplant, die die Facetten der Graduiertenförderung an der Burg Giebichenstein der interessierten Öffentlichkeit gegenüber kommuniziert. Die GK entscheidet darüber, ob auch Beiträge von Stipendiaten, die keinen zweiten bzw. dritten Förderzeitraum erhalten haben, mit zur Ausstellung kommen. Im Einzelfall entscheidet/empfiehlt die Graduiertenkommission, inwieweit Ergebnisse, die innerhalb der Graduiertenförderung entstanden sind, in das auszustellende Konvolut eingehen.
Bewerbung
Auf der Hompage der Burg Giebichenstein sind entsprechende Formulare (http://www.burg-halle.de/hochschule/studium/graduiertenfoerderung.html) hinterlegt, die zur Bewerbung zu nutzen sind.
Formular
Aus dem Bewerbungsformular (Angaben zur Person, kurze Darstellung des künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Werdegangs, Angaben zum Vorhaben im geförderten Zeitraum) gehen auch die erforderlichen Anlagen hervor (Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses, Gutachten)
Gutachten
Von einer Lehrperson der Hochschule und eines weiteren Professors bzw. einer Professorin sind jeweils ein Gutachten beizubringen. Hierfür ist das im Internet hinterlegte Formblatt (http://www.burg-halle.de/hochschule/studium/graduiertenfoerderung.html) zu verwenden. Eine/r der Gutachter/innen muss seine/ihre Bereitschaft erklären, als Mentor/in den Stipendiaten/in zu begleiten. Die Gutachten sind der Bewerbung in verschlossenen Umschlägen beizulegen.
Vergabeverfahren
Die Graduiertenkommission nimmt nach einer Vorauswahl besonders viel versprechende Bewerbungen in die engere Wahl. Diese Kandidatinnen und Kanidaten werden zu einem Gespräch mit der GK eingeladen, in dessen Rahmen sie die Gelegenheit haben, ihr Vorhaben zu erläutern und Fragen zu beantworten.
Termine
Bewerbungsschluss: 16. Mai 2011 (Poststempel)
Vorauswahl: 30. Mai 2011
Gespräch mit Graduiertenkommission: 15. Juni 2011
Gutachten
Ansprechpartner
Karstin Kirchner
Tel.: +49 345 7751 530
kirchner(at)burg-halle.de
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Vergabekommission Graduiertenförderung
Neuwerk 7, 06108 Halle (Saale)




