Informationen für Mitarbeiter*innen und Lehrende

Informationen und Hinweise zur Förderung der internationalen Kontakte und Vorhaben an der BURG

Förderung internationaler Projekte im Ausland (Lehrende)

Die Förderung von internationalen Studienprojekten wird vom Rektorat der BURG unterstützt. Anträge hierfür können über das folgende Formular zum 1. Februar oder 1. Juni gestellt werden.

Fördermöglichkeiten durch den DAAD (Lehrende)

Für verschiedene Vorhaben und Projekte können Anträge beim DAAD (Deutscher Akdademischer Austauschdienst) gestellt werden. Aktuell ausgeschriebene Programme finden Sie hier. Professor*innen können individuell Anträge beim DAAD stellen. Bitte beachten Sie: manche der angebotenen Programme sind Individualförderungen, die Sie erhalten können (z. B. Kurzzeitdozentur an einer ausländischen Hochschule). Bei anderen Programmen handelt es sich um Drittmittelprojekte. Für derartige Projekte ist eine Absprache mit dem Dezernat Finanzen wichtig. Ein Drittmittelprojekt wird im Studiengang verwaltet und betreut. In der Regel sind hierzu personelle Ressourcen notwendig. Teilweise sind die möglichen Personalmittel der Programme für Stellenanteile nicht ausreichend, sodass die mit dem Projekt verbundene Beantragung, Verwaltung, Betreuung, Abrechnung und Berichterstattung personelle Ressourcen aus dem Studiengang bindet.

ERASMUS-Plus-Mobilität für Mitarbeiter*innen und Lehrende

 

Lehrende: Lehraufenthalte

Im Rahmen von Erasmus+ (STA) werden kurze Lehraufenthalte an unseren Partnerhochschulen gefördert. 

Bedingungen:

  • Lehrende müssen an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle fest angestellt sein.
  • Genehmigter Dienstreiseantrag.
  • Der Gastlehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche umfassen. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
  • Dauer: mindestens zwei Tage, höchstes 60 Tage. Aufgrund begrenzter Mittel ist die Förderdauer jedoch begrenzt und muss im Einzelfall mit dem Akademischen Auslandsamt kalkuliert werden. Im Regelfall erfolgt die Förderung für fünf zusammenhängende Tage.
  • Mit der aufnehmenden Universität muss ein Partnerschaftsvertrag bestehen.
  • Die Unterrichtsveranstaltungen an der Gasthochschule müssen sich direkt an Studierende bzw. Doktorand*innen richten. Eine Förderung zur Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und Exkursionen ist ausgeschlossen.
  • Bedingungen für Freistellung (A1-Bescheinigung) sind mit der Personalabteilung zu klären.

 

Mitarbeiter*innen und Lehrende: Fort- und Weiterbildung

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) können auch Mitarbeiter*innen sowie Lehrende entsendet werden.

Mögliche Aktivitäten im Rahmen von Personalmobilität umfassen:

  • Beteiligung an Prüfungen
  • Fachliche Betreuung/Supervision von Studierenden
  • Job Shadowing/Hospitation
  • Monitoring von Erasmus+ Projekten
  • Teilnahme an einer Staff Training Week
  • Tutorien/Seminare/Workshops/Sprachkurse für die Verwaltung

Bedingungen:

  • Mitarbeiter*innen müssen an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle fest angestellt sein.
  • Die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme muss vom / von der Vorgesetzten befürwortet und unterstützt werden (genehmigter Dienstreiseantrag).
  • Dauer: mindestens zwei Tage, höchstes 60 Tage. Aufgrund begrenzter Mittel ist die Förderdauer jedoch begrenzt und muss im Einzelfall mit dem Akademischen Auslandsamt kalkuliert werden. Im Regelfall erfolgt die Förderung für fünf zusammenhängende Tage.
  • Bedingungen für Freistellung sind mit der Personalabteilung zu klären.
  • Eine Förderung zur Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und Exkursionen ist ausgeschlossen.

 

Förderung (STT und STA):

Es werden die Fahrt- und Aufenthaltskosten bis zu einem EU-Höchstsatz (Länderpauschale) erstattet.

Fahrtkosten:

Entfernungen werden mit Hilfe dieses Entfernungsrechners ermittelt. Die Fahrtkosten werden nach Pauschalen (ggf. mit Aufschlag für nachhaltiges Reisen) erstattet. Diese sind hier einsehbar.

Falls die Stückkosten für die Fahrt weniger als 70 % der realen Reisekosten decken, können reale Reisekosten anteilig im Umfang von bis zu 80 % gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis, dass die Stückkosten weniger als 70 % der realen Reisekosten decken.

Zusätzliche Förderung von Reisetagen: Aufenthalte aller Mitarbeiter*innen können mit zusätzlichen Reisetagen gefördert werden. Dies bedeutet, dass das Erasmus-Stipendium für eine bestimmte Anzahl von Tagen zusätzlich vergeben wird. Mitarbeiter*innen, die nicht nachhaltig reisen (z. B. Flugzeug), können bis zu zwei zusätzliche Reisetage gefördert bekommen. Mitarbeiter*innen, die nachhaltig reisen, können bis zu sechs Reisetage geltend machen, siehe nachfolgend. Da die Höhe des Stipendiums die realen Ausgaben möglichst nicht übersteigen soll (Pflicht zur Versteuerung nach Reisekostenrechnung) wird in der Regel auf diese Förderung verzichtet.

Es gibt die Möglichkeit, nachhaltiges Reisen (siehe Definition der Europäischen Kommission) mit einem Aufschlag auf die Reisekosten (s. o.) zu fördern. Außerdem können bis zu sechs Reisetage zum geförderten Aufenthalt gezählt werden. Verkehrsmittel: überwiegend emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften - Reisen mit dem Schiff können nicht als nachhaltig angesehen werden. Um die Förderung zu erhalten, muss eine ehrenwörtliche Erklärung (siehe nachfolgend) ausgefüllt und unterschrieben werden. Belege über die grüne Reise (z. B. Zugtickets) müssen von der*dem Mitarbeiter*in aufbewahrt und im Falle einer Prüfung vorgelegt werden. Eine Darstellung der Förderhöhe für nachhaltiges Reisen in den verschiedenen Erasmus-Projekten ist hier einsehbar.

Hinweis: bei einer Entfernung von unter 500 Kilometern nach dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission wird von einem nachhaltigen Reisemittel ausgegangen. Abweichungen sind zu begründen. 

In unserer Information und unserem Green-Travel-Guide (für Studierende) könnten Anregungen gefunden werden. 

Alle Mitarbeiter*innen werden über ihre Reisepläne (Transportmittel, zeitliche Länge der Reise) befragt (siehe Abfrage hier). Wer nachhaltig reist und entsprechend mehr Reisetage als Förderung beantragt, muss dies in der Abfrage als „Ehrenwörtliche Erklärung“ angeben. Belege über die grüne Reise (z. B. Zugtickets) müssen von der*dem Mitarbeiter*in aufbewahrt und im Falle einer Prüfung vorgelegt werden.

Aufenthaltskosten:

Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Arbeitsprogramm für eine Mobilität sollte hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Maßgeblich ist eine Bescheinigung der Gasthochschule/des Unternehmens mit Angaben zu Beginn und Ende eines Aufenthalts (bei STA auch Deputat). Die Förderung von Wochenendtagen ist möglich.

Die Förderung erfolgt nach Ländergruppen:

Bis zum Projekt Erasmus 2023 (Förderung bis Sommer 2025):

  • Ländergruppe 1 (Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden): bis zum 14. Tag der Aktivität 180 Euro pro Tag, ab dem 15. Tag der Aktivität 126 Euro pro Tag.
  • Ländergruppe 2 (Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien): bis zum 14. Tag der Aktivität 160 Euro pro Tag, ab dem 15. Tag der Aktivität 112 Euro pro Tag.
  • Ländergruppe 3 Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei): bis zum 14. Tag der Aktivität 140 Euro pro Tag, ab dem 15. Tag der Aktivität 98 Euro pro Tag.
  • Nicht assoziierte Partnerländer (nur in Einzelfällen und bei verfügbarem Budget ist eine Förderung möglich, wenn die Hochschule einen entsprechenden Vertrag mit uns abschließt): bis zum 14. Tag der Aktivität 180 Euro pro Tag, ab dem 15. Tag der Aktivität 126 Euro pro Tag.

Ab dem Projekt Erasmus 2024 (Förderung ab Sommer 2025):

  • Ländergruppe 1 (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden - sowie im Falle von verfügbaren Budget Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien): bis zum 14. Tag der Aktivität 180 Euro pro Tag, ab dem 15. Tag der Aktivität 126 Euro pro Tag.
  • Ländergruppe 2 (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern): bis zum 14. Tag der Aktivität 160 Euro pro Tag, ab dem 15. Tag der Aktivität 112 Euro pro Tag.
  • Ländergruppe 3 (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn): bis zum 14. Tag der Aktivität 140 Euro pro Tag, ab dem 15. Tag der Aktivität 98 Euro pro Tag.
  • Nicht assoziierte Partnerländer (nur in Einzelfällen und bei verfügbarem Budget ist eine Förderung möglich, wenn die Hochschule einen entsprechenden Vertrag mit uns abschließt): bis zum 14. Tag der Aktivität 190 Euro pro Tag, ab dem 15. Tag der Aktivität 133 Euro pro Tag.

Die Förderung in Länder außerhalb der o. g. Erasmus-Programmländer ist nur unter besonderen Bedingungen möglich. Es muss ausreichend Budget vorhanden sein (Prüfung durch das International Office). Darüber hinaus muss bei einem Lehraufenthalt ein Erasmus-Partnerschaftsabkommen mit der Hochschule geschlossen werden. Mit den Partnerhochschulen der BURG außerhalb Europas ist dies in der Regel nicht möglich.

Antragstellung

Anträge können stetig im laufenden akademischen Jahr, eingereicht werden. Eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten ist notwendig, um die Förderung zu garantieren. Eine Bewilligung erfolgt immer vorbehaltlich der bereitstehenden Mittel. Über die Vergabe der Mittel berät das Akademische Auslandsamt. Hinweise:

  • Die Anzahl der pro Jahr möglichen Personalmobilitäten schwankt und ist abhängig vom verfügbaren Budget im jeweiligen bewilligten Erasmus-Projekt.
  • Bei einer frühzeitigen Interessensbekundung (mehr als ein Jahr Vorlauf) kann das International Office diese bei der Antragstellung für die Fördermittel berücksichtigen.
  • Andernfalls prüft das International Office die verfügbaren Mittel. Bei genügend Mitteln werden diese für die beantragte Mobilität vorgesehen.
  • Falls keine Mittel vorhanden sind, können die Mittel im nächsten Aufruf beantragt werden und der Aufenthalt – vorbehaltlich der Mittelzusage – in das kommende Jahr gelegt werden.
  • Bei nicht ausreichendem Budget wird geprüft, welche Aufenthalte verschiebbar sind, sodass die Mittel im nächsten Aufruf beantragt werden können. Ansonsten wird auf die Notwendigkeit des Aufenthaltes geprüft. Fragen, wie "Welchen Mehrwert stellt der Lehraufenthalt an einer Partnerhochschule dar?";  „Hat eine Vorbereitung für die Weiterbildung stattgefunden (z. B. Sprachkurs an der Hochschule)?“ oder „Hat es in diesem Arbeitsbereich bereits eine Förderung gegeben?“ können eine Rolle spielen. Gegebenenfalls bezieht das International Office in solchen Fällen die Personalabteilung oder Dekan*innen ein.

Vor Antritt des Lehraufenthaltes:

Dienstreiseanträge müssen individuell gestellt werden. Die folgenden Dokumente müssen ausgefült beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. 

  • Mobilitätsvereinbarung Lehre: hier abrufbar.
  • Mobilitätsvereinbarung Fort- und Weiterbildung: hier abrufbar.
  • Vereinbarung zum Mobilitätszuschuss (Grant Agreement): erhält man vom International Office.

Nach Beendigung des Lehraufenthaltes:

  • Bestätigung der Gasthochschule (Letter of Confirmation)
  • Der Abschlussbericht wird von der EU als entsprechender Link dem/ der Geförderten direkt per E-Mail gesendet. Dieser ist umgehend auszufüllen. 

Abrechnung:

  • Nach dem Aufenthalt muss eine Reisekostenrechnung von der geförderten Person durchgeführt werden.
  • In dieser werden die tatsächlichen Kosten (Reise, bernachtung und Aufenthaltspauschale nach BRKG) mit der erhaltenen Förderung verglichen.
  • Eventuelle Überschüsse müssen von der geförderten Person selbstständig versteuert werden. 

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an  Akademische Auslandsamt.

Downloads für Hochschullehrer*innen

Erasmus-Plus-Partnerhochschulen

Fonds Internationales

 

Ansprechpartner

Bernhard Frank Lange 

Akademisches Auslandsamt
Campus Design, Kutscherhaus
Neuwerk 7, 1. OG
T +49 (0) 345 7751 555
international(at)  burg-halle.  de

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Nach Vereinbarung.