Immatrikulation

Informationen für Studienbewerber

Immatrikulation

Nach bestandener Eignungsprüfung erhalten Sie als Studienbewerber die Antragsunterlagen für die Immatrikulation. Diese kann erfolgen, wenn alle Zugangsvoraussetzungen nachweislich erfüllt sind und die Gebühren für das Studentenwerk und die Studentenschaft entrichtet wurden. Bei gesetzlich krankenversicherten Studenten ist darüber hinaus eine Versicherungsbescheinigung.

Mit der Aushändigung des Studentenausweises ist die Immatrikulation vollzogen und wird mit Beginn des jeweiligen Semesters wirksam. Bei Hochschul- und Studiengangswechsel ist eine Einschreibung für den jeweils höheren Studienabschnitt nur möglich, wenn die geforderten Vor- und Zwischenprüfungen mit Erfolg abgelegt wurden.

Weiterführendes

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Mappe
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