Voraussetzungen für die Zulassung
Promotionsstudiengang Kunstwissenschaften
Wer die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt (s. § 3 der Promotionsordnung) und die Anfertigung einer Dissertation beabsichtigt, muss vor der Zulassung zum Promotionsverfahren beim Fachbereich Kunst einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in stellen.
Ein Antrag auf Annahme als Doktorand*in kann jederzeit gestellt werden.
Voraussetzung für die Annahme als Doktorand*in ist die Zusage einer Professorin oder eines Professors einer wissenschaftlichen Disziplin im Fachbereich Kunst, das Dissertationsvorhaben zu betreuen. Um darüber ins Gespräch zu kommen, ist der Betreuer*in ein mindestens 10-seitiges Exposé vorzulegen, welches in Folge auch dem Promotionsausschuss zugestellt wird.
Das Exposé sollte Folgendes enthalten:
- Erläuterung der Frage-/Problemstellung
- Darlegung des Forschungsinteresses und etwaiger Vorarbeiten
- Forschungsstand (in der gewählten und ggf. benachbarten Disziplinen)
- Forschungsbedarf, Relevanz für das Fachgebiet
- Arbeitshypothese(n)
- Methodik
- Vorläufige Gliederung
- Bibliographie
- Zeitplan
Im nächsten Schritt müssen das Exposé und ein Curriculum Vitae dem Promotionsausschuss vorgelegt werden. Der Ausschuss tagt jedes Semester einmal.
Dem Promotionsausschuss gehören an:
- Prof. Dr. Nike Bätzner
- Prof. Dr. Veronica Biermann (Vorsitzende)
- Prof. Dr. Sara Burkhardt
- Dr. Iris Dankemeyer
- Prof. Michael Jäger
- Prof. Dr. Mirjam Schaub
Der Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ist nach positiver Entscheidung durch den Promotionsausschuss unter Verwendung des entsprechenden Formblattes schriftlich an die Dekanin bzw. den Dekan des Fachbereichs Kunst zu richten.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- das Thema der geplanten Dissertation
- Angabe der wissenschaftlichen Betreuerin bzw. des Betreuers der Dissertation
- Kopien aller Zeugnisse über die erreichten Studienabschlüsse (mit Vorlage der Originale, die Kopien verbleiben an der Hochschule)
- eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg die Bewerberin bzw. der Bewerber sich bereits an einer anderen Hochschule einem Promotionsverfahren unterzogen bzw. als Doktorandin bzw. Doktorand beworben hat
- eine Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers über bestehende Vorstrafen und anhängige Ermittlungsverfahren
Weitere Informationen zur Antragstellung erteilt das Studiendezernat.
Information und Anmeldeformulare für die Zulassung
Promotionsordnung des Fachbereichs Kunst (PDF)
Antrag auf Annahme als Doktorand*in im Fachbereich Kunst
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren im Fachbereich Kunst
Ansprechpartner*in Studiendezernat
Dezernat für Studentische und Akademische Angelegenheiten
T +49 (0)345 7751 532
F +49 (0)345 7751 517
E-Mail: studinfo(at)burg-halle.de
Standorte
Campus Design, Neuwerk 7, 06108 Halle (Saale)
Schleifweg 6, 06114 Halle (Saale)
Hermes-Gebäude, Hermesstraße 5, 06114 Halle (Saale)