Studieren mit Kind

Wer sich entschließt, mit Kind zu studieren, oder während des Studiums schwanger wird, muss sich mit den unterschiedlichsten Fragen und Möglichkeiten auseinandersetzen, um einerseits sich selbst und den familiären Anforderungen gerecht zu werden und andererseits erfolgreich weiter studieren zu können.

Die Vereinbarkeit von Studium, Kind und Existenzsicherung erfordert dabei ein hohes Maß an Organisationsgeschick, Energie und Flexibilität.

Diese Seite soll für Studierende mit Kindern als ein erster Wegweiser dienen. Sie soll helfen, die richtigen Ansprechpartner*innen und Adressen schnell zu finden und Ihnen einen Überblick über Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie weitere Informationsmöglichkeiten aufzeigen.

Wir möchten allen studierenden Eltern, besonders auch den Alleinerziehenden unter Ihnen, Mut machen, sich der Herausforderung – Studium und Kind – zu stellen. Es ist wichtig, dass Studierende mit Kind sich ihrer Situation, die sich von der Lebenssituation anderer Studierender unterscheidet, bewusst werden und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Studienalltag positiv gestalten und mit Erfolg bewältigen zu können. Die Gleichstellungskommission der BURG möchte Ihnen hierbei zur Seite stehen.

BURG

Zuständigkeiten an der BURG

Für Fragen, erste Hilfestellung und grundlegende Informationen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Ihres Fachbereichs, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertretung zur Seite.
Auch das Beratungsangebot des Studierendensekretariats können Sie nutzen.

Spiel-, Still- und Wickelmöglichkeiten an der BURG

Derzeit sind die räumlichen Möglichkeiten an der BURG noch begrenzt. Wir bemühen uns aber, diese Situation in Zukunft zu verändern. Derzeit gibt es folgende Räume:

  • Bibliothek: Wickeltisch auf den Toiletten
  • Kunst-Campus: Still- und Wickelraum Sekretariat des Dekanats

Teilzeitstudium

Es besteht die Möglichkeit, in ein Teilzeitstudium an der BURG zu wechseln. Wir bitten Sie hierfür, zunächst mit der zuständigen Studienfachkoordination zu sprechen oder sich an das Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten zu wenden.
Mehr Infos

Mutterschutzgesetz an der BURG

Zum 1.1.2018 ist das neue Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Bislang waren Studentinnen nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einbezogen. Mit Beginn des Jahres 2018 genießen auch Sie besonderen Schutz während einer Schwangerschaft und in der Stillzeit. Hierzu gehört neben dem Anspruch auf Schutzzeiten (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) auch die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich, wenn Prüfungen in diesen Zeitraum fallen.

Damit Sie diesen Schutz und die damit verbundenen Regelungen in Anspruch nehmen können, ist es notwendig, dass Sie die Schwangerschaft bzw. Stillzeit gegenüber der Hochschule anzeigen (§15 MuSchuG). Hierzu können wir Sie nicht verpflichten. Wir empfehlen es Ihnen jedoch, um Sie rechtzeitig über Ihre besonderen Rechte in Schwangerschaft und Stillzeit aufklären und vor etwaigen Gefährdungen schützen zu können. Hier würde ich schon einfügen, wo die Schwangerschaft angezeigt werden kann oder sollte. Studiendezernat?

Worum geht es?

Schwangere und stillende Studentinnen haben einen Anspruch auf präventiven Schutz im Rahmen ihres Studiums, bei dem es um eine verantwortungsvolle Interessenabwägung zwischen dem Wohl des Kindes und der Selbstbestimmung der Frau geht. Die Hochschule steht in der Verantwortung, den betroffenen Studierenden ein Umfeld zu bieten, das es ermöglicht, das Studium möglichst wenig eingeschränkt fortzuführen und Nachteile auszugleichen. Gleichzeitig trägt die Hochschule Sorge dafür, dass Schutzstandards z.B. bei unverantwortbaren Gefährdungen eingehalten werden.

Verfahrensablauf

Erste Anlaufstelle für Studierende, die sich zum Thema Mutterschutz nach den neuen gesetzlichen Grundlagen und zum Thema Studieren mit Kind informieren und beraten lassen möchten, ist die Studienberatung des Studiendezernats (verlinken), hier insbesondere das Immatriakulationsamt und das Prüfungsamt (Frau Stolte). Hier können Sie auch ihre erste Fragen zur Organisation des Studiums im Mutterschutz, in der Elternzeit und mit Kind(ern) stellen.
Wenn Sie als schwangere oder stillende Studentin ihre Mutterschutzrechte wahrnehmen wollen, bedarf es der Anmeldung beim Immatrikulationsamt. Als Nachweis der Schwangerschaft reicht eine Kopie des Mutterpasses oder äquivalente Dokumente, die den Geburtstermin benennen. Falls das Kind schon da ist, gilt auch die Geburtsurkunde.
Nach Anmeldung der Schwangerschaft und Stillzeit haben Sie den vollen Anspruch auf die Mutterschutzrechte. Dazu gehören Nachteilsausgleiche im Studienablauf und der aktive Schutz vor Gefährdung in den Werkstätten und Ateliers.
Falls Sie sich unsicher sind über das beste Vorgehen, können Sie sich auch immer im Vorfeld vertrauensvoll an die unterschiedlichen Vertreter*innen der Gleichstellung wenden.

Gesetz

Mutterschutzgesetz (MuSchuG)

Weiterführende Infos

Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Leitfaden zum Mutterschutz

Sozialdarlehen des Sturas der BURG

Der Stura hat die Möglichkeit, Sie im Bedarfsfall mit einem Sozialdarlehen zu unterstützen. Die Maximalhöhe eines Darlehens beträgt 700 Euro und der Kredit muss nach spätestens 12 Monaten getilgt sein. Die erste Rate des Darlehens muss spätestens drei Monate nach Gelderhalt zurückgezahlt werden.

Weitere Infos, Kontaktdaten und das Dwohnload-Formular finden Sie hier.

Psychosoziale Beratung

Derzeit gibt es keine gesonderte psychologische Beratung der BURG. Der Diplompsychologe Herr Jeschke kann Sie gerne im Bedarfsfall beraten. Genauere Informationen finden Sie hier

Falls Sie lieber mit einer nicht-männliche Vertrauensperson sprechen möchten, schreiben Sie uns oder dem Stura eine E-Mail und wir schauen, wie wir Sie unterstützen und ggf. weitervermitteln können.

BURG-Kita

Die BURG-Kita hält 15 Krippenplätze für Kinder von 0-3 Jahre und 35 Kindergartenplätze für Kinder von 3-6 Jahren bereit. Eine Anmeldung auf einen Platz kann jederzeit über die unten genannten Kontaktdaten erfolgen.

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung auf einen Kita-Platz ist erst nach Geburt des Kindes möglich.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Ergänzende Betreuungsangebote der BURG

Derzeit wird an einem ergänzenden Betreuungsangebote für zeitintensive Studienphasen gearbeitet, das Sie außerhalb der Schließzeiten der regulären Einrichtungen unterstützen kann. Neuigkeiten hierzu werden an dieser Stelle bekannt gegeben.

Leistungen des Studentenwerks 

Das Studentenwerk in Halle bietet Studierenden mit Kind ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot:

Hilfen des Studentenwerks

Das Studentenwerk Halle bietet Studierenden ein Studienabschlussdarlehen (monatlich maximal 735€, bis zu 12 Monate vor Studienende), sowie Buchbeihilfen (Zuschuss für Bücher, maximal 50€ pro Semester; finanzielle Beihilfe für studienbedingten Zusatzbedarf). Neben den unten genannten Hilfen kann bei Ausbildungsförderung mit dem BAföG ein Kinderbetreuungszuschlag in Anspruch genommen werden.

Begrüßungsgeld für neugeborene Studierendenkinder

Das Studentenwerk Halle zahlt neugeborenen Kindern von Studierenden ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100€. Voraussetzung dafür ist, dass der studierende Elternteil den Semesterbeitrag entrichtet hat. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes zu stellen und dem Antrag ist die Kopie der Geburtsurkunde sowie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beizufügen.

Kostenfreier Kinderteller

Für die Kinder studentischer Eltern bietet das Studentenwerk einen kostenfreien Kinderteller in den Mensen an. Zur Beantragung ist das entsprechende Antragsformular auszufüllen und zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung und einer Kopie der Geburtsurkunde einzureichen. Mit Erhalt eines Kindertellerausweises kann das Kind kostenfrei in jeder Mensa des Studentenwerks mitessen, sofern ein Elternteil des Kindes ein Mittagessen in Anspruch nimmt.

Freitischessen für Eltern

Für bedürftige Studierende gibt es die Möglichkeit für ein kostenloses Mittagessen im Wert von 1,90€. Die Beantragung sollte persönlich erfolgen: neben dem ausgefüllten Antrag bedarf es einer Immatrikulationsbescheinigung, Kontoauszügen und gegebenenfalls des Mietvertrags und eines Nachweises über erreichte Studienfortschritte.

Sozialberatung und Infos zu Jobcenter-Leistungen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie:

  • Welche finanziellen Hilfen gibt es während der Schwangerschaft, bei einer Beurlaubung oder nach der Wiederaufnahme des Studiums?
  • Wann sollte ein Urlaubssemester beantragt werden? 
  • Wie wird die Kinderbetreuung organisiert?  
  • Welche Ansprechpartner*innen können mich berate

Mehr Infos.

Weitere Informationen und Unterstützungen in Halle

Informationsseite der Martin-Luther-Universität

Hier finden Sie zahlreiche Links und Informationen zum Thema Studieren mit Kind/mit Betreuungsaufgaben.

Informationen der Stadt Halle

Elternportal der Stadt Halle

Dienstleistungszentrum Familie in Halle

Das Dienstleistungszentrum ist für Leistungen für Familien mit Wohnsitz in Halle verantwortlich. Diese Familienleistungen umfassen: Ausbildungsförderung, Bundeselterngeld, Unterstützung bei der Suche nach einem Kita-Platz, Unterhaltsvorschuss, Kostenübernahme für Kitas und Horte.

Sprechzeiten Familienleistungen: Di, 13 - 18 Uhr, Do, 8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

Mehr Infos.

Initiative Huckepack - Betreute Arbeitszeit in Halle

Huckepack ist eine Initiative von Eltern mit dem Ziel, die Betreuung der Kinder mit eigener Arbeitszeit zu verbinden. Das Huckepack hat montags bis donnerstags von 9.00 bis 14.00 Uhr geöffnet: bis 12.00 Uhr können die Eltern im Arbeitsbereich an ihrer Haus-, Abschlussarbeit oder sonstigem arbeiten, während ihre Kinder im Nebenraum betreut werden. Anschließend kann gemeinsam gegessen werden. Adresse: Räumlichkeiten der Evangeliumsgemeinde Halle, Glauchaerstr. 77, 06110 Halle (Saale).

Infos zu anerkannten Härtefälle für Studierenden mit Kind(ern)

Das Jobcenter übernimmt bei Bedarf Regelleistungen und Kosten der Unterkunft (während Beurlaubungen), Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende, Sozialgeld für Kinder von Studierenden und die Gewährung eines Darlehens in besonderen Härtefällen für den Studienabschluss. Mehr Infos.

Studieren mit Kind im Ausland

Eine besondere Herausforderung ist das Studieren mit Kind im Ausland. Eine Übersicht zum Auslandsstudium bietet der DAAD. Dort gibt es auch Information für eine finanzielle Unterstützung beim Auslandsaufenthalt während des Studiums.

Weitere Information sind auf der Seite auslandsstudium-mit-kind.de. zu finden. Hier stehen neben Erfahrungsberichten von anderen studentischen Eltern auch zahlreiche Infos rund ums Studieren mit Kind im Ausland.

Mawista-Stipendium: Auslandsstudium mit Kind

Das Mawista-Stipendienprogramm unterstützt Studierende im Ausland mit Kind. Bewerbungen können bis zum 15.01. eines Jahres eingereicht werden.

Auswahl von weiteren Anlauf- und Beratungsmöglichkeiten

Selbsthilfeseite von Studis für Studis

Auf der Seite „http://www.studieren-mit-kind.org/“ ist ein vielfältiges Informationsangebot zu allen Fragen rund um Familiengründung, Schwangerschaft und Betreuungsarbeit im Studium zu finden. Darunter Information zu Elterngeld, Bafög, Elternzeit, Zeit- und Karriereplanung und Tipps und Tricks von anderen Studierenden mit Kind.

 

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Ansprechpartnerinnen

Prof.in Dr.in Nike Bätzner
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Janosch Kaden
Sachbearbeiterin Gleichstellung
Campus Design, Lehrklassengebäude, R. 222
T +49 (0) 345 7751 639
buero-gleichstellung(at)burg-halle.de