Im Fachbereich Design bietet die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle zwei unterschiedliche Wege der Promotion an.
PhD in Arts.
Mit dem Ph.D. Abschluss besteht die Möglichkeit der weiterführenden wissenschaftlichen Qualifikation, wobei eine Ph.D.-Arbeit grundlegend aus praktisch-gestalterischen sowie schriftlichen Anteilen besteht, die aus dem PhD-Vorhaben hervorgehen. Die Zulassung zum PhD setzt einen Abschluss in einem gestalterischen Studiengang (Diplom- oder Magisterprüfung oder Masterabschluss) voraus.
Ziel ist die Qualifizierung für eine Karriere in Forschung, Lehre und Vermittlung, insbesondere für Berufsfelder an Hochschulen, sowie im Kultur- und Wissenschaftsmanagement, im institutionellen Bildungs- und Kulturbereich oder in der kuratorischen Praxis.
Der praktisch-gestalterische Anteil der Arbeit kann beispielsweise umfassen: analoge oder digitale Printprodukte, Filme, digitale Anwendungen, Ausstellungsobjekte, Architekturobjekte, Möbel, textile Objekte, Modestücke, praktische Versuchsreihen und Vergleichbares. Die praktisch-gestalterischen Anteile der Arbeit sollen den Kenntnisstand und das Selbstverständnis der Designdisziplin erweitern.
Der schriftlich-reflektierende Anteil dient dazu, das praktisch-gestalterische Vorgehen zu beschreiben, zu kontextualisieren, zu reflektieren und nachvollziehbar zu machen. In ihm werden u.a. der aktuelle Forschungsstand des Designfeldes und relevanter theoretischer Felder dargestellt, die Problem- und Fragestellung hergeleitet, die gewählten Methoden, gestalterischen Entscheidungen und Vorgehensweisen erklärt und kritisch reflektiert, sowie die durch das praktische Vorgehen gewonnenen Erkenntnisse dokumentiert, verbalisiert und diskutiert.
Dr. phil.
Eine weiterführende wissenschaftliche Qualifikation ist weiterhin mit der Promotion in einer der an der BURG unter Designwissenschaften gefassten Disziplinen (Design- und Architekturgeschichte, Designtheorie, Designanthropologie) möglich. Promotionsvorhaben zum Dr. phil können an den Masterstudiengang Design Studies der BURG oder an gleichwertige, auch an anderen Hochschulen erworbene wissenschaftliche Studienabschlüsse anschließen.
Der Promotionsausschuss kann für Promotionskandidat*innen mit nichtwissenschaftlichen Studienabschlüssen, sofern sie ihre besondere Befähigung zu einer Promotion nachweisen konnten, ergänzende Studienauflagen verfügen (siehe § 3.2. der Promotionsordnung).
Ziel ist die Qualifizierung für eine Karriere in Forschung, Lehre und Vermittlung, insbesondere für Berufsfelder an Hochschulen, in Museen und anderen ausstellenden Institutionen sowie in den theoretisch-kritischen Feldern der Publizistik.



