Das „Wilhelm-Morgner-Stipendium" ehrt den 1917 im Alter von 26 Jahren gefallenen Soester Expressionisten Wilhelm Morgner, der als herausragender Künstler im 20. Jahrhundert gilt.
Mit der Ausschreibung dieses Stipendiums fördert ein Soester Initiatorenkreis junge Künstlerinnen und Künstler in ihrer individuellen künstlerischen Entwicklung, deren Intensität und Ernsthaftigkeit in der bisherigen Arbeit erkennbar sein soll.
Die künstlerische Arbeit in der Zeit des Stipendiums soll auch von der Soester Öffentlichkeit wahrgenommen werden und die Ergebnisse bzw. Entwicklungen durch eine Ausstellung oder eine andere Präsentationsform nicht nur in Soest bekannt gemacht werden.
Das Kulturparlament Soest e. V. lädt dazu alle zwei Jahre in Kooperation mit einem Kreis von Soester Bürgerinnen und Bürgern, der Stadt Soest, der Ingrid-Kipper-Stiftung, den Stadtwerken Soest, der Bürgerstiftung Hellweg-Region und der Volksbank Hellweg e.G. bildende Künstlerinnen und Künstler zu einem Arbeitsaufenthalt ein.
Teilnahmeberechtigung
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen bis zu einem Alter von 35 Jahren. Bewerbungen von Künstler*innen sind auch dann zugelassen, wenn der Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Es ist erwünscht, dass eine alltagssprachliche Verständigung in deutscher Sprache möglich ist.
Bewerbung
Interessierte Künstlerinnen und Künstler können ihre Bewerbung schriftlich bis Samstag, den 18.Oktober 2025 senden an das Kulturparlament Soest z. Hd. Werner Liedmann Hugo-Kükelhaus-Weg 12 59494 Soest
Für eine fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels entscheidend.
In den Bewerbungsunterlagen soll die künstlerische Position erkennbar sein und deutlich werden, inwieweit eine künstlerische Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation bedeutsam ist. Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung zwingend erforderlich:
- Ein tabellarischer Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung der künstlerischen Ausbildung und Tätigkeiten. Angaben über bisherige Ausstellungen, Kunstpreise, Stipendien usw. sowie Kritiken oder andere Publikationen. Dieser Punkt kann durch einen Link auf die Homepage (CV) ersetzt werden. (Keine Belege über soziale Medien.)
- Eine kurze Ideenskizze für die vorgesehene Arbeit während des Aufenthaltes.
- Analog mindestens fünf aussagekräftige Fotos /Abbildungen von Arbeiten aus den letzten zwei Jahren mit Angaben über Techniken, Material und Maßen. Die Bewerbung kann mit einer Linkliste mit Verweisen auf eigene Werke ergänzt werden.
Ausschließlich digitale Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Voraussetzung für die Rücksendung der Unterlagen ist die Beilage eines ausreichend adressierten und frankierten Rückumschlages.
Das Stipendium
Die Initiatoren stellen ein mit Atelier und Wohnbereich ausgestattetes Haus in der Altstadt von Soest zur Verfügung, in dem der*die Künstler*in für die Dauer des Stipendiums kostenfrei arbeiten und wohnen kann.
Der*die Stipendiat*in verpflichtet sich zu einem in der Regel sechsmonatigen Arbeitsaufenthalt in Soest. Für den Arbeitsaufenthalt erhält der*die Stipendiat*in einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.200,00 €. Alternativ wird auch Künstlerpaaren, die sich künstlerisch aufeinander beziehen, ein sechsmonatiger Aufenthalt ermöglicht.
Die monatliche Unterstützung für Künstlerpaare beträgt für beide gemeinsam monatlich 1.800,00€.
Das Kulturparlament Soest steht in der Zeit des Stipendiums mit Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern bereit, um die Stipendiaten auf Wunsch und in Absprache zu unterstützen.
Von den Stipendiat*innen wird erwartet, dass sie die Zeit ihres Aufenthaltes in Soest für ihre künstlerische Arbeit nutzen und sich in einen öffentlichen Austausch über Kunst und Kultur in Kulturparlament Soest e.V. einbringen.
Prozessbegleitend und abschließend soll es zum Aufenthalt in Soest eine Dokumentation und Präsentation geben.
Es wird gewünscht, dass der*die Künstler*in zum Abschluss des Arbeitsaufenthaltes in Soest der Kunstsammlung der Stadt Soest eine aktuelle Arbeit übereignet.