Archiv und Sammlung

Das Archiv mit der Sammlung der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle ist eine Einrichtung zur Bewahrung, Erschließung, Erforschung und Vermittlung der seit Gründung der Hochschule gebildeten Bestände. Es steht jedem*jeder Interessierten zur Benutzung für wissenschaftliche, künstlerische und sonstige Zwecke offen.

Das heutige Burgarchiv existiert seit 1984. Nach zögerlichen Anfängen wurden seit 1988 neben zahlreichen Akten, Dokumenten, Druckerzeugnissen und Fotos auch Sachzeugen zusammengetragen. In den einzelnen Fachbereichen lagerten noch immer unzählige Dokumente und künstlerische Arbeiten aus vergangenen Jahrzehnten, und die Böden der Unterburg gaben so manche Schätze frei. 

Während der Vorbereitung der Ausstellung zum 75jährigen Schuljubiläum 1990 wurde deutlich, wie viele Exponate noch in den eigenen Werkstätten vorhanden waren. 1992 kam es schließlich zur Gründung einer eigenständigen hochschuleigenen Kunst- und Designsammlung (Kustodie), die heute dem Archiv angegliedert ist. 2017 erfolgte auf Beschluss des Senats der Hochschule die Eingliederung von Archiv und Kustodie in die Bibliothek sowie die Umbenennung von Kustodie in Sammlung. Im gleichen Jahr wurde die Archivkommission aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt.

Beirat für Archiv und Sammlung

  • Vorsitz: Prof. Dr. Veronica Biermann
  • Prof. Dr. Pablo Abend, Prof. Dr. Nike Bätzner, Prof. Dr. Sara Burkhardt, Prof. Martin Neubert, Prof. Vincenz Warnke, Stellvertreter: Prof. Bruno Raetsch
  • Zusätzliches Mitglied: Linda Baasch (Kanzlerin)
  • Ständiger Gast: Katharina Loos (Bibliotheksleiterin)

Einsicht in Archivalien

Die Benutzung ist vor Ort im Hermesgebäude nach vorheriger Absprache möglich. Zur Anmeldung ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass), ggf. der Studenten- bzw. Mitarbeiterausweis mitzubringen.

Findmittel und schriftliche Anfragen

Benutzer*innen können bei Recherchen auf die vorhandenen Findmittel vor Ort zurückgreifen, um Archivalien und Sammlungsobjekte, die für sie von Interesse sind, zu ermitteln. Das Archivpersonal steht beratend zur Seite. Ein kurzer Überblick der Bestände befindet sich hier. Interessent*innen haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit schriftlichen Anfragen an das Archiv zu wenden. 

Reproduktionen

Reproduktionen von Archivalien und Sammlungsobjekten können angefertigt werden, soweit es konservatorisch vertretbar und rechtlich zulässig ist. Für Reproduktionen, die das Archiv anfertigt, können Entgelte entstehen. Diese richten sich nach der Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Anlehnung an das Landesarchiv.

Leihgaben

Entleihungen (Leihgaben) sind nur für besondere Zwecke, vor allem für Ausstellungen, möglich. 

Nutzungseinschränkungen und Schutzfristen

Die Archivalien im Hochschularchiv sind nicht alle uneingeschränkt benutzbar. Es kann „technische“, konservatorische und/oder rechtliche Gründe für eine Nutzungseinschränkung geben. Bestände des Hochschularchives sind grundsätzlich von der Benutzung ausgenommen, wenn diese noch nicht geordnet und verzeichnet oder noch nicht „technisch“ aufgearbeitet (umgebettet und signiert) sind. Für die abgebenden Hochschulstellen gibt es eine Ausnahme, wenn Ablieferungslisten vorliegen und das Auffinden der gesuchten Unterlagen ohne größeren Aufwand möglich ist.
Audio-visuelles Archivgut ist nicht benutzbar, solange das Material noch nicht auf geeignete Bild- oder Tonträger umkopiert ist.

Für behördliches Schriftgut gelten, wie im öffentlichen Archivwesen üblich, Schutzfristen. Öffentliches Archivgut darf durch Dritte regelmäßig erst nach Ablauf von 30 Jahren nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Unterlagen genutzt werden. Öffentliches Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, darf erst 30 Jahre nach dem Tode der betroffenen Personen durch Dritte genutzt werden; ist das Todesjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt der betroffenen Personen. Kann auch das Geburtsjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festgestellt werden, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach der Entstehung der Unterlagen. Archivgut mit Werkcharakter ist für die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers*der Urheberin nur in den engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes nutzbar. Dies gilt insbesondere für die Anfertigung von Reproduktionen.

Quellenangaben und Zitierweise

Sämtliche Erkenntnisse, die anhand von Archivalien aus dem Hochschularchiv gewonnen werden, müssen in Veröffentlichungen belegt werden, d. h. die Quelle muss angegeben werden. Hinweise zur Quellenangabe und Zitierweise finden Sie hier.

Aktenführende Stellen der Hochschule

Alle aktenführenden Stellen der Hochschule haben das aus ihrer Tätigkeit erwachsene Schrift-, Bild- und Tongut, wenn es nicht mehr im laufenden Dienstbetrieb gebraucht wird oder spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, dem Archiv anzubieten.

Rechtsgrundlagen

Für die Benutzung von Archiv und Sammlung der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle gelten das Archivgesetz Sachsen-Anhalt und die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Anlehnung an das Landesarchiv.

Der Archivbestand umfasst Verwaltungs- und Personalakten seit 1900, Dissertationen und Diplomarbeiten seit 1922, Urkunden, Druckerzeugnisse, Plakate, Zeitungsausschnitte, Künstlerdossiers, Unterrichtsaufzeichnungen, Nachlässe, thematische Konvolute sowie ein umfangreiches Bildarchiv. 

Die Sammlung umfasst über 8.000 zwei- und dreidimensionale sowie auch einige digitale Werke aus allen künstlerischen sowie gestalterischen Bereichen und Studienrichtungen der Hochschule.

Eine Übersicht der Bestände finden Sie hier.

Datenbank BOM
Prometheus
Schriftliche Abschlussarbeiten

  • Die schriftlichen Abschlussarbeiten sind über den Online-Katalog recherchierbar und in der Hochschulbibliothek zu bestellen. Die Einsichtnahme ist allen Hochschulangehörigen gestattet. Ausnahmen können auf Antrag genehmigt werden.

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