
Aktuelle Hinweise: Wintersemester 2024 / 2025 (Bewerbungsfrist: 01.02.2024)
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Vorauswahl unten.
Für die Bewerbung an den beiden Hochschulen in Wien gelten ab 2023 besondere Hinweise.
An folgenden Hochschulen wird keine Bewerbung möglich sein: aktuell keine.
Sie können sich erst zum folgenden WiSe wieder bewerben. Gründe sind entweder, dass die Hochschule nur eine Bewerbung zum Wintersemester zulässt oder, dass es für das gesamte Jahr nur einen Platz gibt und dieser bereits zum Wintersemester vergeben wurde. Es ist auch möglich, dass die Anzahl der Bewerbungen für das vorherige Semester zu groß war und die Hochschulen daher für das SoSe 2024 keine Bewerbungen seitens der BURG mehr annehmen. Sollten Sie einen Austausch im SoSe 2024 beabsichtigen, wählen Sie bitte eine Alternative.
An folgenden Hochschulen ist noch unklar, ob eine Bewerbung möglich sein wird: aktuell keine.
Bei diesen Hochschulen ist aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen des Vorsemesters die Anzahl der vertraglich vereinbarten Plätze aktuell erschöpft . Sollten Bewerber*innen jedoch abspringen oder abgelehnt werden, wäre eine Bewerbung für das SoSe 2024 möglich. Wir aktualisieren die Seite fortlaufend. Bis Juni 2023 sollte feststehen, ob ein Austausch möglich ist.
Erasmus Plus: Auslandsstudium
Erasmus Plus ist ein Hochschulprogramm der Europäischen Union, das seit 1987 die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal in den 28 EU-Mitgliedsstaaten und in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei fördert.
Informationsveranstaltungen zum Auslandsstudium, insbesondere zu Erasmus+ finden einmal im akademischen Jahr statt und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Einen allgemeinen Überblick zum Auslandssemester mit Erasmus Plus (Programmgeneration 2014 - 2020) könnt ihr in diesem Video bekommen.
Einen Überblick mit allgemeinen Informationen zum Erasmus-Programm (Umfang, Leitaktionen und Ziele) finden Sie hier.
Ab 2021 beginnt eine neue Programmgeneration für Erasmus+. Für die neue Programmgeneration (2021-2028) hat die BURG nach erfolgreicher Antragstellung die Europäische Hochschulcharta (ECHE) verliehen bekommen. Die ECHE ist die Grundlage, um unseren Studierenden weiterhin die Erasmus-Förderung anbieten zu können. Einen Überlick zu den Schwerpunkten finden Sie rechts im Download-Bereich.
Welche Vorteile bringt ein Auslandsaufenthalt?
Einerseits steht die fachliche Weiterbildung an einer unserer Partnerhochschulen im Vordergrund. Ein Auslandssemester ermöglicht die künstlerische Weiterbildung auf einem bestimmtem Gebiet und neue Einflüsse in diesem. Zudem kann die Kreativität durch die aktive Auseinandersetrung mit einer anderen Umwelt maßgeblich gefördert werden. Andererseits vermittelt ein Austauschsemester prägende Erlebnisse und Eindrücke, sowie unschätzbare "Soft Skills". Interkulturelle Kompetenzen und Sprachkenntnisse werden gefördert, ebenso wie Offenheit und Persönlichkeitsentwicklung.
Ihr könnt euch gern vom Erasmus Generation Portal inspieren lassen und erste Eindrücke zu verschiedenen Ländern bekommen. Genauere Erfahrungsberichte von BURG-Studierenden findet ihr unten auf der Webseite im Download-Bereich.
Brauche ich ein Visum?
Generell ist es bei einem Auslandsstudium innerhalb des Erasmus-Raumes meist nicht notwendig, ein Studienvisum zu beantragen. Bitte informiere dich rechtzeitig auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und der Vertretung des entsprechenden Landes, welche Dokumente zur Einreise benötigt werden. Bei einem Auslandsstudium in der Türkei ist aktuell die Einreise mit Reisepass (nicht nur Personalausweis!) möglich, ein Aufenthaltstitel muss vor Ort beantragt werden. Bitte wende dich rechtzeitig vor Abreise an die türkische Gasthochschule, um die geltenden Regelungen zu erfragen. Falls du ein BURG-Studierender mit Aufenthaltstitel in Deutschland bist wende dich unbedingt rechtzeitig an die Ausländerbehörde um zu erfragen, ob es etwas zu beachten gibt.
Ab wann ist eine Bewerbung für ein Erasmus-Plus-Auslandssemester möglich?
- B.A. und Diplom: nach Abschluss des ersten Studienjahres. Ab der neuen Erasmus-Programmgeneration und damit SoSe 2022 theoretisch ab Studienbeginn. In jedem Fall muss die*der zuständige Professor*in des Studienganges zustimmen.
- M.A.: ab dem 1. Studienjahr
- Eine Mobilität ist theoretisch auch für Doktorand*innen möglich. Bitte informiert euch, ob an den Partnerhochschulen ein passender Aufenthalt möglich wäre, nur wenige bieten eine Promotion / PhD-Studien an.
- wichtiger Hinweis:
- eine Bewerbung an der Partnerhochschule setzt ein Portfolio voraus. In den Bachelor-Studiengängen des Fachbereichs Design sollte entsprechend bereits mind. ein Modul im Komplexen Gestalten absolviert worden sein, welches im Portfolio abgebildet werden kann.
- die*der zuständige Professor*in des Studienganges muss einverstanden sein. Wir empfehlen einen Aufenthalt im fortgeschrittenen Studienverlauf. Bitte besprecht eure Pläne und den passenden Zeitpunkt frühzeitig mit euren Lehrenden.
- Insbesondere im Industriedesign und der Innenarchitektur gilt: eine Empfehlung kann erst ausgesprochen werden, wenn die*der Professor*in die Leistungen der*des Student*in einschätzen kann (d.h. nach Durchlaufen einer komplexen Aufgabenstellung im Studiengang, z. B. Komplexes Gestalten oder Methodische Gestaltungsübung). Eine Bewerbung ist entsprechend i. d. R. erst ab dem 4. Semester (zum 6. Semester als geplanten Auslandsaufenthalt) möglich.
Für welche Länder kommt Erasmus Plus infrage?
- EU Staaten, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei, Serbien.
- Eine Förderung für andere Länder kann über PROMOS gefördert werden.
- Bitte beachten Sie: eine Bewerbung ist nur an unseren Partnerhochschulen möglich!
- Liste Erasmus-Plus-Partnerhochschulen: siehe rechts im Download-Bereich
Wie lange kann ich durch Erasmus Plus gefördert werden? Wie lang muss ein Aufenthalt sein?
Generell ist eine Förderung bis zu 12 Monate pro Studienzyklus möglich. Die Mindestdauer beträgt drei Monate (ab neuer Erasmus Programmgeneration, also SoSe 2022 zwei Monate):
- Bachelorstudium: 3-12 Monate, ab SoSe 2022: 2-12 Monate
- Masterstudium: 3-12 Monate, ab SoSe 2022: 2-12 Monate
- Diplomstudium: 3-24 Monate, ab SoSe 2022: 2-24 Monate
- Doktorand*innen: ab SoSe 2022: 2-12 Monate oder als Kurzzeitaufenthalt (5-30 Tage) oder im gemischten Format (5-30 Tage Präsenz kombiniert mit virtueller Phase).
Wichtig: die Fördermonate zählen pro Studienzyklus, nicht Studiengang. Daher gilt für Student*innen im Zweitstudium: eine Förderung ist generell auch möglich. Wenn im ersten Bachelor / Master keine Förderung in Anspruch genommen wurde, kann das Kontingent von 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Falls im ersten Bachelor / Master ein Erasmus-Aufenthalt stattgefunden hatte, wird dieser Zeitraum von den 12 Monaten abgezogen.
Gemischte Mobilität: Zudem besteht für Studierende, die nicht an einer regulären physischen Mobilität von mindestens 2 Monaten teilnehmen können, ab dem SoSe 2022 die Möglichkeit, eine kürzere physische Mobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Der Zeitraum der virtuellen Komponente ist nicht vorgeschrieben. Gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork sollen im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kursen gefördert werden. Dabei müssen Studierende mindestens 3 ECTS Punkte erreichen. Wichtig ist, dass ihr euch bei Interesse an einem Kurzzeitaufenthalt selbstständig an den Partnerhochschulen informieren müsst, ob etwas Derartiges möglich ist. Viele Hochschulen haben leider kein etabliertes Angebot in diesem Bereich. Wichtig: diese Variante kann nur genutzt werden, wenn Gründe vorliegen, dass kein Austausch für ein Semester durchgeführt werden kann. Die Gründe müssen belegt und dokumentiert werden. Eine Auflistung möglicher Gründe sind dem Erasmus+ Programmleitfaden 2022 auf Seite 7f zu entnehmen.
Wie hoch ist das Erasmus-Plus-Stipendium?
Die Höhe der Stipendien wird nach Ländergruppen festgelegt. Die aktuellen Förderraten sind:
- Gruppe 1: ab WiSe 2022/2023: 600 Euro / Monat
- Dänemark, Finnland, Irland, Island, Fürstentum Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2: ab WiSe 2022/2023: 540 Euro / Monat
- Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3: ab WiSe 2022/2023: 490 Euro / Monat
- Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Serbien
Länge der Förderung: Die Höhe des bewilligten Erasmus-Gesamtbudgets für die BURG erlaubt es jedoch unter Umständen nicht, die gesamte Dauer eines Erasmus-Studienaufenthalts finanziell zu unterstützen. Wir als International Office sind bemüht, unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Teilnehmenden, die höchstmögliche finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Wir versuchen, den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes taggenau zu fördern. Ob dies im jeweiligen Semester des Austausches möglich ist, ist abhängig von den finanziellen Mitteln, die wir zur Verfügung haben. Wenn nicht genügend Mittel vorhanden sind, kann es zu einer pauschalen Förderung eines bestimmten Zeitraumes kommen, auch wenn der Austausch länger dauert (zum Beispiel pauschal vier Monate). In diesen Fällen gibt das International Office nach Zusage des Austauschplatzes einen gezielten Hinweis.
Ist eine Verlängerung (zweites Semester) möglich und kann diese finanziert werden?
Ein zweites Semester ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn keine neuen Bewerbungen für die Partnerhochschule benachteiligt werden. Zustimmung muss durch die Partnerhochschule, die*den verantwortliche*n BURG-Professor*in sowie den Erasmus-Koordinator (Bernhard F. Lange) erfolgen. Bei jeder Hochschule ist der Prozess anders, teilweise ist eine neue Bewerbung notwendig. Auch bei Zusage für ein zweites Semester kann die finanzielle Förderung leider nicht garantiert werden. Alle Student*innen werden für ihr erstes Auslandssemester priorisiert. Eine Erasmus-Förderung für ein zweites Erasmus-Semester ist nur möglich, falls genügend finanzielle Mittel übrig bleiben.
Erasmus App: Hinweise dazu finden Sie hier. Hinweise zur Bewerbung über die App (bisher nur im Testmodus) finden Sie hier.
Grünes Reisen / Reisekosten: Reisekosten werden leider nicht gefördert. Ausnahme: Grünes Reisen. Es gibt die Möglichkeit, nachhaltiges Reisen (siehe Definition der Europäischen Kommission) mit einem Aufschlag von 50 Euro einmalig zu fördern. Außerdem werden zwei Reisetage zum geförderten Aufenthalt gezählt. Verkehrsmittel: überwiegend emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften - Reisen mit dem Schiff können nicht als nachhaltig angesehen werden. Um die Förderung zu erhalten, muss eine ehrenwörtliche Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden. Belege über die grüne Reise (z. B. Zugtickets) müssen von der*dem Student*in aufbewahrt und im Falle einer Prüfung vorgelegt werden. Sollte die Dauer der "Grünen Reise" zwei Tage nachweislich überschreiten, können bis zu vier Tage zum geförderten Aufenthalt gezählt werden.
In unserem Green-Travel-Guide und unserer Information könnten Anregungen gefunden werden. Allgemeine Anregungen zum Grünen Reisen können dieser Broschüre sowie diesem Handbuch entnommen werden. Das Portal Green Erasmus bietet Anregungen zur Umsetzung eines umweltbewussteren Austausches.
Sonderförderung: Wir bitten Studierende, die ihr Auslandssemester mit Kind(ern) oder bei Vorliegen einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung absolvieren wollen, direkt bei Bewerbung dem International Office Bescheid zu geben. Ein Bedarf an Infrastruktur (insbesondere wegen körperlicher Einschränkung) muss frühzeitig an die Partnerhochschule gemeldet werden, um zu prüfen, ob die Erfordernisse vor Ort erfüllt werden können.
Die Sonderförderung besteht aus einem monatlichen Aufschlag von 250 Euro zum regulären Erasmus-Stipendium. Ab einem Aufenthalt zum WiSe 2022/2023 sind folgende Gruppen für diesen Aufschlag berechtigt:
- Eltern mit Kind
- Personen mit einem GdB von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht.
- Personen mit chronischer Krankheit, die einen finanziellen Mehraufwand im Ausland verursacht. Dies können körperliche wie auch chronische psychische Erkrankungen sein.
- Erstakademiker*innen:
- Definition: beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer (Fach)Hochschule.
- Erwerbstätige Studierende:
- Bewerteter Zeitraum der Beschäftigung: Die Tätigkeit muss ohne Unterbrechung mindestens sechs Monate umfassen. Der Beschäftigungszeitraum beginnt frühestens sechs Monate vor der Bewerbung für die Mobilität und endet spätestens mit Antritt des Auslandssemesters.
- Bewertung des Einkommens: Das monatliche Netto-Einkommen muss zwischen 450 Euro und 850 Euro liegen. Eine gemittelte Berechnung des Erwerbs ist zugelassen, sofern der über sechs fortlaufende Monate gemittelte Erwerb im Ergebnis monatlich über 450 EUR und unter 850 EUR liegt.
- Die Tätigkeit darf während des Auslandsaufenthaltes nicht durchgeführt werden. Hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- Generell berechtigen sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten für die Förderung. Als Ausnahme werden selbstständige Tätigkeiten zugelassen, sofern die Tätigkeit im Bereich Kunst / Design zu verorten ist. Hintergrund ist die Tatsache, dass die selbstständige Tätigkeit als freischaffende*r Künstler*in oder Designer*in ein häufiges Berufsbild nach der Ausbildung an unserer Hochschule darstellt.
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
Alle Studierende müssen eine ehrenwörtliche Erklärung unterschreiben und im Original einreichen. Diese bestätigt die Zugehörigkeit zur entsprechenden Gruppe und das Vorhandensein von Nachweisen. Außerdem wird das Einverständnis erklärt, diese Nachweise auf Aufforderung der Hochschule vorzuhalten.
Zusätzlich sind je nach Gruppe erforderlich:
- Eltern mit Kind: Geburtsurkunde (Scan / Kopie), sowie ein Beweis der Mitnahme des Kindes (z. B. Schulzeugnis nach Aufenthalt oder Reiseticket).
- Personen mit Behinderung: Kopie des Schwerbehindertenausweises (GdB) oder eines anderen Nachweises der Behinderung oder des Bescheides des Landessozialamtes. Außerdem: Begründung für den Mehraufwand, der durch die Behinderung im Ausland entsteht.
- Personen mit chronischer Krankheit: Ärztliches Attest. Aus dem ärztlichen Attest sollte allgemein (ohne konkreten Kostenschätzungen) der Mehraufwand, der durch die Erkrankung im Ausland entsteht (z. B. regelmäßige Fahrten nach Deutschland zu Untersuchungen / Therapien, Mehrkosten durch Medikamente / Therapien im Ausland, Lagerung von Medikamenten etc.) hervorgehen. Wenn dies nach Absprache mit der*dem Mediziner*in nicht im Attest benannt werden kann, benötigen wir eine selbst erstellte Begründung des Mehraufwandes.
- Erstakademiker*innen: Mögliche Nachweise sind: Formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, Selbsterklärung der Eltern, Ausbildungsnachweise und Lebensläufe der Eltern in Kopie.
- Erwerbstätige Studierende: Mögliche Nachweise sind Gehaltsabrechnungen.
Für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen kann auch eine vorbereitende Reise vor Antritt des Semesters mit einer Pauschale gefördert werden, falls diese notwendig wäre. Ziel der Reise wäre es, die Bedingungen vor Ort zu erkunden, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist.
Alternativ zum o. g. monatlichen Aufschlag können bei Behinderung, chronischer Erkrankung oder bei Studierenden mit Kind(ern) auch Kosten gefördert werden, die durch das Auslandsstudium entstehen und nicht von nationalen Stellen (Krankenkasse, Sozialamt etc.) übernommen werden. In diesen Fällen ist ein umfangreicher Antrag notwendig, in dem ihr die Kosten mit Belegen genau nachweisen müsst. Daher muss ein solcher Bedarf sofort nach Zusage durch die Partnerhochschule an das International Office gemeldet werden.
Bei einer gemischten Mobilität (s.o.) beträgt die Förderung für den kurzen Präsenzaufenthalt 70 Euro (ab WiSe 2023/2024 79 Euro) pro Tag (Tag 5-14) bzw. 50 Euro (ab WiSe 2023/2024 56 Euro) pro Tag (Tag 15-30). Aufschläge für Eltern mit Kind oder Studierende mit GdB ab 20 / chronischer Krankheit sowie Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende sind möglich (100 Euro einmalig bis 14 Tage bzw. 150 Euro einmalig ab 15 Tagen), ebenfalls für nachhaltiges Reisen (einmalig 50 Euro plus bis zu vier Tage Förderung der Reisedauer). Studierende mit geringeren Chancen erhalten bei der short-term mobility Reisekostenzuschüsse.
Ihr findet unsere Strategie zur Inklusion für Erasmus-Teilnehmer*innen rechts im Download-Bereich.
Für wie viele Partnerhochschulen kann ich mich bewerben?
Sie können sich für insgesamt zwei Partnerhochschulen bewerben
Wie finde ich eine geeignete Partnerhochschule?
Durch Eigenrecherche, Erfahrungsberichte ehemaliger Kommiliton_innen finden Sie im Akademischen Auslandsamt. Außerdem gibt es fachliche Ansprechpartner*innen für viele Partnerhochschulen, die Sie bei uns erfragen können.
Wann sind die Bewerbungsfristen?
- 1. Februar für das darauffolgende Wintersemester
- 1. Juni für das darauffolgende Sommersemester
Wie sieht der Bewerbungsprozess für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus Plus aus?
1. Schritt: Vor-Bewerbung
Vor-Bewerbung im Akademischen Auslandsamt (zum 1. Februar bzw. 1. Juni) mit folgenden Dokumenten als Scan / Foto per E-Mail an international@burg-halle.de :
- Bewerbungsformular Hinweis: Bitte auf dem Bewerbungsformular genau angeben, für welchen Studiengang die Bewerbung ist (Name wie auf der Internetseite der Partnerhochschule).
- Befürwortung seitens zuständiger*m Professor*in der BURG
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Personalausweises
Hinweis: bitte auf dem Bewerbungsformular genau den Studiengang (Name wie auf der Webseite der Partnerhochschule) angeben, für den die Bewerbung beabsichtigt wird. Achtung: bei manchen Partnerhochschulen ist eine Bewerbung nur in bestimmten Studiengängen möglich, siehe Hinweise in der Übersicht (rechts im Downloadbereich) der Partnerhochschulen.
2. Schritt:
- Nominierung seitens des Akademischen Auslandsamtes abwarten (Email) bzw. Vorauswahl
- Eine Nominierung bedeutet keine automatische Zusage an der Partnerhochschule!
- danach: selbständige Bewerbung an der Partnerhochschule (bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Partnerhochschule über die Bewerbungsmodalitäten)
Vorauswahl
Hinweis: Aufgrund einer begrenzten Anzahl von Studienplätzen an unseren Partnerhochschulen ist es möglich, dass eine Vorauswahl der Bewerbungen erfolgen muss. Teilweise wird nur eine einzige Bewerbung von den Partnerhochschulen angenommen. Momentan betrifft dies die Partnerhochschulen in Wien (beide), Zürich, ArtEZ (Arnheim / Enschede / Zwolle), Lissabon, Valencia (EASD), Granada, Espoo / Helsinki (Aalto Yliopisto), Genf (HEAD), Istanbul Bilgi Üniversitesi, POLIMI Mailand, Kopenhagen (The Royal Danish Academy of Fine Arts, Schools of Visual Arts) und außerdem Tokio. Teilweise von Vorauswahl betroffen sind aus Erfahrung die ASP Warschau, DA Eindhoven, HDK Göteborg, Bezalel Academy und FU Bozen. Es können stets weitere folgen. Für den Großteil der Hochschulen ist keine Vorauswahl erforderlich. Das Akademische Auslandsamt wird Sie nach Auswertung der Bewerbungen kontaktieren.
Sollte eine Vorauswahl bei beiden Studienwünchen erforderlich sein, muss sich für eine der beiden Hochschulen entschieden werden. Eine parallele Vorauswahl für zwei Hochschulen ist nicht möglich. Wir raten daher keine Bewerbung für zwei begehrte Hochschulen mit Vorauswahl.
Falls Sie von einer Vorauswahl betroffen sein sollten, werden Sie von uns informiert. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Falle weitere Bewerbungsunterlagen nachreichen müssen: ein Motivationsschreiben inklusive Studienplan (max. eine Seite) und eine Leistungsübersicht (OPAL). Die Notenübersicht muss unbedingt den Durchschnittswert enthalten.
Nach jedem Bewerbungsschluss wählt das Akademische Auslandsamt und die Dezernatsleitung für Studentische und Akademische Angelegenheiten, wenn eine Vorauswahl nötig ist, geeignete Bewerbungen auf der Grundlage bestimmter Kriterien aus.
Die Vergabekriterien lauten:
- Studienleistungen
- Beurteilung eines Hochschullehrenden (entnommen aus Befürwortung)
- Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthaltes / Studienplan
- Stand der Vorbereitung/Motivation. Sprachkenntnisse der Landessprache (außer bei deutschsprachigen Ländern) können unterstützend wirken und sollten falls vorhanden beschrieben werden.
Um die Vorauswahl neutral zu halten, gibt es ein festes Punktesystem: durchschnittliche Punkte von Befürwortung (möglich 1-3 Pkt. plus max. 1 Pkt. durch unterstützende Bemerkungen), Motivation / Studienplan (möglich 1-3 Pkt.), Notendurchschnitt (Punkte richten sich nach Anzahl der Bewerbungen, min. 1 Pkt., max. Pkt. nach Anzahl Bewerbungen). Bei gleicher Punktzahl entscheiden Noten aus Fachstudium / Hauptprojekten.
Wenn Sie ausgewählt wurden, werden Sie an der Partnerhochschule nominiert und können sich danach dort bewerben. Falls Sie nichts ausgewählt werden, suchen wir gern zusammen nach Alternativen.
Was sind die Schritte nach der Bewerbung an der Partnerhochschule?
Sie sollten nach einigen Wochen eine Rückmeldung seitens der Partnerhochschule bekommen. Bitte leiten Sie diese an das Akademische Auslandsamt weiter. Wir werden Sie wegen eines Infotreffens, bei dem wir alle weiteren Schritte besprechen, kontaktieren.
Welche Sprachkenntnisse muss ich mitbringen?
Sie müssen ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) der Unterrichtssprache haben. Bei vielen unserer Partnerhochschulen reichen gute Englischkenntnisse aus. Bitte beachten Sie jedoch, dass insbesondere bei den italienischen, spanischen und französischen Hochschulen Kenntnisse der Landessprache notwendig sein können und der Unterricht möglicherweise in diesen Sprachen stattfindet. Falls sie Partnerhochschule gute Kennentisse der Landessprache verlangt, müssen Sie diese vorher erwerben. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich auf der Internetseite der Partnerhochschule. Wenige Partnerhochschulen verlangen Sprachzertifikate, die UCM Madrid verlangt zwingend einen Nachweis über B2-Kenntnisse in Spanisch (i. d. R. SIELE oder DELE).
In Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes erhalten Sie Zugang zu einem Online-Sprachkurs in der Unterrichtssprache und ggf. (falls abweichend) auch mit Möglichkeit zum Erlernen der Landessprache (weitere Informationen zur Plattform und Anmeldung).
Das Semester im Ausland beginnt viel früher, als bei uns. Was soll ich tun?
Der Semesterstart ist im Ausland meist früher, als in Deutschland. Bei manchen Partnerhochschulen kann dieser jedoch sogar so früh sein, dass er noch in die Prüfungszeit des aktuellen BURG-Semesters fällt (v.a. im Sommersemester, Start ist hier teilweise schon im Januar). Bitte schauen Sie auf der Webseite der Partnerhochschuleüber die Semesterdaten. Wenn Sie bemerken, dass Sie von diesem Fall betroffen sind, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Burg-ProfessorIn, um eine Vereinbarkeit der rechtzeitigen Anreise im Ausland und Erbringung der Prüfungsleistung an der BURG zu gewährleisten.
Muss ich während meines Auslandssemesters Studiengebühren bezahlen?
Nein, durch den Partnerschaftsvertrag müssen Sie keine Studiengebühren bezahlen. Sie müssen sich vor Ort immatrikulieren, ggf. fallen hierfür Gebühren an.
Werden meine im Ausland erbrachten Leistungen an der BURG anerkannt?
Wir verpflichten uns zur Anerkennung der erbrachten Leistungen als ECTS (Design) bzw. Scheine (Kunst). Bitte besprechen Sie daher von Anfang an mit Ihrer*m Professor*in, welche Anerkennung Sie planen. Bei Fragen zu offenen Leistungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Bitte beachten Sie, dass nur bestandene Leistungen anerkannt werden können. Wird die entsprechende Anzahl der ECTS nicht erreicht, um das gewünschte Fach an der BURG anerkennen zu lassen, muss diese Leistung an unserer Hochschule erbracht werden. Wenn Sie keine ECTS / Scheine vor Ihrer Abschlussarbeit mehr benötigen, ist keine Anerkennung zwingend notwendig, in diesem Fall erbringen Sie im Auslandssemester zusätzliche Leistungen über Ihren abschlussrelevanten Umfang hinaus.
Wie läuft der Anerkennungsprozess ab?
1. Vor Ihrem Aufenthalt müssen Sie zunächst die Anerkennung mit Ihrer*m Professor*in besprechen und die besprochene Freigabe beim International Office einreichen. Die Anerkennung wird vor Antritt des Auslandssemesters im (Online) Learning Agreement festgelegt und muss mit einem Transcript of Records nach Aufenthalt nachgewiesen werden.
2. Während Ihres Aufenthaltes erbrimngen Sie die Leistungen und erhalten am Ende ein Transcript of Records (Notenübersicht) der Partnerhochschule. Bitte dokumentieren Sie unbedingt Ihre praktischen Arbeiten, sodass Sie diese mit Ihrer*m Professor*in unserer Hochschule nach Rückkehr besprechen können. Die Dokumentation bezieht sich auf Ihre erbrachten Leistungen und soll diese für Ihre*n BURG-Professor*in nachvollziehbar darstellen, es handelt sich dabei nicht um den Abschlussbericht für das International Office.
3. Bitte besprechen Sie nach Aufenthalt erneut die Leistungen mit Ihrer*m Professor*in und zeigen Sie Ihre Dokumentation. Je nach Studiengang ist für die Anerkennung eine Präsentation der Arbeiten notwendig, bitte besprechen Sie dies mit Ihren Professor*innen nach Rückkehr. Ihr*e Professor*in muss die Anerkennung an die*den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses übermitteln. Vorsitzende der Prüfungsausschüsse in den Studiengängen sind: Prof. Neubert (gesamter Fachbereich Kunst), Prof. Englich (ID), Prof. Schmidt-Ruhland (SPL-Design), Prof. Strasser (PKG-Design), Professor Göttke-Krogmann (Mode- und Textildesign), Prof. Görlich (KD), Prof. Müller-Schöll (IA) und Professor Scholz (MM/VR-Design).
Gern können Sie dieses Formular nutzen.
4. Die*Der Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses übermittelt die Leistungen an das Prüfungsamt (Frau Stolte). Von dort erfolgt die Übertragung der Leistungen in das OPAL.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Notenumrechnung. Falls Sie Leistungen nicht anerkennen möchten oder die ECTS nicht mehr für Ihren Abschluss benötogen, zählen diese als zusätzliche, freiwillig erbrachte Qualifikationen. Diese werden im Diploma Supplement Ihres Abschlusszeugnisses aufgeführt. Bitte prüfen Sie das Diploma Supplement auf Vollständigkeit und geben Sie dem Prüfungsamt Bescheid, falls der Eintrag aus Ihrer Sicht unvollständig ist.
Im Falle einer Verweigerung der Anerkennung trotz Vereinbarung im (Online) Learning Agreement und Nachweis der Leistungen mit einem Transcript of Records melden Sie sich bitte beim International Office. Zunächst werden wir in einem Gespräch mit der*dem Professor*in versuchen, eine Lösung zu finden. Sollte die Anerkennung dennoch abgelehnt werden, ist dies durch die*den Lehrenden bei der Dezernatsleitung für Studentische und Akademische Angelegenheiten (in der Funktion als Beschwerdestelle) schriftlich zu begründen.
Ist Erasmus Plus mit Auslandsbafög kombinierbar?
Ja.
Muss ich ein Urlaubssemester einreichen?
Es wird empfohlen, ein Urlaubssemester einzureichen, da Ihnen das Auslandssemester dann nicht als Fachsemester und somit nicht auf die Studiendauer angerechnet wird. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Immatrikulationsamt. Sie bleiben in jedem Fall bei uns immatrikuliert, nur ggf. beurlaubt. Falls Sie sich nicht beurlauben lassen möchten, müsen Sie sich für das geplante Auslandssemester beim Immatrikulationsamt zurückmelden.
Berichtspflicht
Sie werden vor, während und nach Ihres Auslandsaufenthaltes regelmäßig vom Akademischen Auslandsamt zur Einreichung bestimmter Dokumente aufgefordert. Die Einreichung all dieser Dokumente ist verpflichtend, um die Förderung zu erhalten.
Engagement
Unter der Priorität „Teilhabe am demokratischen Leben“ soll das Erasmus-Programm zur Schärfung des Bewusstseins von Bürger*innen für europäische Belange beitragen. Besonders den Student*innen, die einen Auslandsaufenthalt planen oder erlebt haben, möchten wir ans Herz legen, sich zu engagieren. Dazu habt ihr verschiedenste Möglichkeiten, zum Beispiel:
- Engagement am Campus oder in Halle: Übersicht
- Tätigkeit als Buddy für Austauschstudierende: bitte beachtet E-Mails vom International Office oder Anfragen im Studiengang
- Macht beim ESN Halle mit: https://accounts.esn.org/section/de-hall-esn
- Europa macht Schule:
- Mit dem Programm „Europa macht Schule“ können Sie selbst aktiv werden und internationalen Studierenden hier in Deutschland eine besondere Erfahrung ermöglichen. Mehr Informationen findet ihr hier.
- Das Projekt „Back to School“ gibt zurückgekehrten Studierenden die Möglichkeit, Schulen in Deutschland zu besuchen und ihre Erlebnisse und Erfahrungen aus ihrem Auslandsaufenthalt mit Schüler*innen zu teilen. Mehr Informationen findet ihr hier.
Datenschutz
Bitte beachtet die Datenschutzerklärung des International Office in Bezug auf den Umgang mit Daten von teilnehmenden Personen im Rahmen des Erasmus-Programmes.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Die Umsetzung von Erasmus+ ist nur durch die Unterstützung des DAADs möglich, mit dem unsere Hochschule eng zusammenarbeitet. Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014020
Fax: +49(0)228/882-555
Email: erasmus(at) daad. de
Homepage: www.eu.daad.de
Stipendium des Deutsch-Französischen Jugendwerkes / Office franco-allemand pour la Jeunesse (für Studienaufenthalte in Frankreich):
Es handelt sich um eine Förderung für in Deutschland oder Frankreich eingeschriebene Student*innen, die einen Studienaufenthalt an einer Kunst-, Musik- oder Schauspielhochschule im jeweils anderen Land planen und die sich eine solche deutsch-französische Erfahrung aus eigenen Mitteln nicht erlauben können („Junge Menschen mit besonderem Förderbedarf“ – Definition unter https://www.dfjw.org/media/erklaerung-jugendlicher-mit-besonderem-foerderbedarf-individuelle-antragsteller.pdf). Bitte beachtet, dass diese Bedingung erfüllt sein muss.
Für die Bewerbung muss man von der Hochschule nominiert werden. Nur ein Studierender kann pro Semester nominiert werden. Eine Anfrage hierfür kann eingereicht werden:
- bis zum 05.12. für einen Austausch im folgenden Sommersemester
- bis zum 05.07. für einen Austausch im folgenden Wintersemester
Falls mehr als eine Anfrage eingeht, muss ad-hoc kurzfristig eine Vorauswahl durchgeführt werden. Daher bitte Notenübersicht, Studienplan inklusive kurzer Motivation für das Auslandssemester (max. eine Seite) bereithalten und auf Anfrage einreichen.
Nach der Vorauswahl müssen die folgenden Dokumente binnen weniger Tage (15.07. bzw. 15.12.) beim DFJW eingereicht werden, daher sind diese bitte bereits im Vorfeld vorzubereiten:
- Ausgefülltes, unterschriebenes und mit dem Stempel der Hochschule versehenes Antragsformular (Stempel erhält die ausgewählte Person nach dem 05.07. bzw. 05.12.)
- Erklärung „Jugendliche_r mit besonderem Förderbedarf“
- Offizielles Schreiben der Heimathochschule (erhält die ausgewählte Person nach dem 05.07. bzw. 05.12.)
- Aufnahmebestätigung der französischen Hochschule
- An das DJFW gerichtete/s Projektbeschreibung/Motivationsschreiben der*des Student*in und/oder Empfehlung einer*eines Hochschulprofessors*in
- Lebenslauf der*des Student*in
Alle Informationen zur Bewerbung beim DFJW, sowie das Antzragsformular, sind auf der Webseite der Organisation zu finden: https://www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/stipendien-fur-studienaufenthalte-im-kunstlerischen-bereich.html
Wichtig: im Falle einer Förderung müsst ihr am Ende des Austausches das Dokument „Attestation sur la réalisation du séjour d’études" („Bescheinigung über den abgeleisteten Studienaufenthalt“) ausfüllen und vom International Office der Partnerhochschule unterschreiben lassen. Das Original müsst ihr im International Office der BURG nach eurem Austausch abgeben bzw. per Post schicken.
Finanziert durch:


Ansprechpartner
Bernhard Frank Lange
Akademisches Auslandsamt
(International Office)
Campus Design
Neuwerk 7
06108 Halle (Saale)
Kutscherhaus - 1. OG
T +49 (0) 345 7751 555
international(at) burg-halle. de
Sprechzeiten
Nach Vereinbarung.
Downloads
Bewerbung:
Erasmus Plus: Liste Partnerhochschulen
Vor dem Auslandssemester:
Erasmus Plus: Merkblatt (Austausch im WiSe 2023/2024)
Erasmus Plus: Merkblatt (Austausch im SoSe 2024)
Online Learning Agreement (OLA):
OLA: Freigabe Kurswahl durch Professor*in (PDF) (Beispiel)
OLA: Hinweise zum Ausfüllen (PDF)
Annex bei Nichtanerkennung von Leistungen (PDF)
Analoges Learning Agreement (als Ausnahme):
Auf Anfrage.
Während Auslandssemester:
OLA: Freigabe Kursänderungen durch Burg (PDF)
Sicherheitshinweise (COVID 19)
Erasmus Plus: Studierendencharta
Nach dem Auslandssemester:
Schriftlicher Erfahrungsbericht
Weiterführende Informationen
Europäische Hochschulcharta (ECHE):
Erasmus Plus: Charta für die Hochschulbildung 2021-2028 (DE) (EN)
Verleihung der Hochschulcharta
Erasmus Plus: Charta für die Hochschulbildung 2014-2020
Erasmus Strategie Digitalisierung
Erasmus Strategie Internationale Mobilität
Erasmus Strategie Nachhaltigkeit
Erasmus Strategie Zivilgesellschaftliches Engagement
Strategie der BURG: Inklusion im Rahmen von Erasmus (DE)
Strategy of BURG: Inclusion of Erasmus Students (EN)
Auslands-BAFÖG
Krankenversicherung
DAAD-Krankenversicherung (inkl. Unfall- und Privathaftpflichtversicherung)
Stipendien
Erfahrungsberichte
- Belgien: Gent (KASK); Gent (LUCA)
- Dänemark: Kopenhagen (KADK)
- Estland: Tallinn (Eesti Kunstiaakademia)
- Finnland: Helsinki (Aalto); Lahti (LAMK)
- Frankreich: Saint Etienne (ESAD) Straßburg (HEAR); Bordeaux (EBABX); Nizza (Villa Arson)
- Griechenland: ASFA Athen
- Island: Reykjavík (Listaháskóli Íslands)
- Italien: Rom (Accademia); Mailand (Politecnico); Mailand (Brera)
- Lettland: Riga (Latvijas Mākslas akadēmija)
- Niederlande: Arnheim / Enschede / Zwolle (ArtEZ); Eindhoven (Design Academy)
- Norwegen: Bergen (UiB); Oslo (KHiO)
- Österreich: Wien (Bildende); Wien (Angewandte); Linz (Kunstuni)
- Polen: Lodz (ASP)
- Portugal: Lissabon (U Lisboa Fac. de Arquitetura)
- Rumändien: Klausenburg / Cluj (UAD); Bukarest (UNARTE)
- Schweden: Göteborg (HDK)
- Schweiz: Luzern (HSLU)
- Slowakei: Bratislava (VSVU)
- Slowenien: Uni Ljubljana / Laibach
- Spanien: Valencia (EASD)
- Tschechien: Prag (UMPRUM)
- Türkei: Istanbul (Mimar Sinan Üniversitesi); Istanbul (Bilgi)
- Ungarn: Budapest (MOME)
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