Aktuelle Hinweise: Wintersemester 2024/25 (Bewerbungsfrist: 01.02.2024)

Bewerbungsfristen

  • 1.  Februar (12:00 Uhr) für das darauffolgende Wintersemester
  • 1.  Juni (12:00 Uhr) für das darauffolgende Sommersemester

Unsere neueste Partnerhochschule (Bewerbung ab sofort möglich):

  • UVT Timisoara in Temeswar / Rumänien. Mehr Informationen findet ihr in der Pressemitteilung.
  • UAB Belgrad.

Ab wann ist eine Bewerbung für ein Erasmus-Plus-Auslandssemester möglich?

  • B.A. und Diplom: nach Abschluss des ersten Studienjahres. Ab der neuen Erasmus-Programmgeneration (SoSe 2022) theoretisch ab Studienbeginn. In jedem Fall muss die*der zuständige Professor*in des Studienganges zustimmen.
  • M.A.: ab dem 1. Studienjahr
  • Eine Mobilität ist theoretisch auch für Doktorand*innen möglich. Bitte informiere dich, ob an den Partnerhochschulen ein passender Aufenthalt möglich wäre. Nur wenige bieten eine Promotion / PhD-Studien an.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             wichtige Hinweise:
  • Eine Bewerbung an der Partnerhochschule setzt ein Portfolio voraus. In den Bachelor-Studiengängen des Fachbereichs Design sollte entsprechend bereits mind. ein Modul im Komplexen Gestalten absolviert worden sein, welches im Portfolio abgebildet werden kann. 
  • Die*der zuständige Professor*in des Studienganges muss einverstanden sein. Wir empfehlen einen Aufenthalt im fortgeschrittenen Studienverlauf. Bitte besprich deine Pläne und den passenden Zeitpunkt frühzeitig mit deinen Lehrenden.
  • Insbesondere im Industriedesign und der Innenarchitektur gilt: eine Empfehlung kann erst ausgesprochen werden, wenn die*der Professor*in die Leistungen der*des Studierenden einschätzen kann (d.h. nach Durchlaufen einer komplexen Aufgabenstellung im Studiengang, z. B. Komplexes Gestalten oder Methodische Gestaltungsübung). Eine Bewerbung ist entsprechend i. d. R. erst ab dem 4. Semester (zum 6. Semester als geplanten Auslandsaufenthalt) möglich.

Bitte beachtet die Hinweise zur Vorauswahl unten. 

Für die Bewerbung an den beiden Hochschulen in Wien gelten ab 2023 besondere Hinweise.

An folgenden Hochschulen wird zum SoSe 2025 keine Bewerbung möglich sein:

  • HEAR Straßburg / Mühlhausen (Bewerbung nur zum WiSe möglich).
  • KADK Kopenhagen (Bewerbung nur zum WiSe möglich).
  • KASK Gent.
  • ASFA Athen.
  • La Cambre Brüssel.
  • ABA Rom.
  • MOME Budapest.
  • Malerei an der MSGSÜ Istanbul (andere Studiengänge sind möglich).

Du kannst dich erst zum folgenden Semester wieder bewerben. Gründe sind entweder, dass die Hochschule nur eine Bewerbung pro akademisches Jahr zulässt oder, dass es für das gesamte Jahr nur einen Platz gibt und dieser bereits zum Vorsemester vergeben wurde. Es ist auch möglich, dass die Anzahl der Bewerbungen für das vorherige Semester zu groß war und die Hochschulen daher für die nächste Runde keine Bewerbungen seitens der BURG mehr annehmen. Solltest du eine Bewerbung zur nächsten Frist beabsichtigen, wähle bitte eine Alternative.

An folgenden Hochschulen ist noch zum SoSe 2025 unklar, ob eine Bewerbung möglich sein wird:

  • ABA Turin.

Bei der Aalto Yliopisto wird ab dem WiSe 2025 / 2026 nach aktuellem Stand keine Bewerbung mehr möglich sein (Auslaufen des Vertrages). 

Bei diesen Hochschulen ist aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen des Vorsemesters die Anzahl der vertraglich vereinbarten Plätze aktuell erschöpft. Sollten Bewerber*innen jedoch abspringen oder abgelehnt werden, wäre eine Bewerbung möglich. Wir aktualisieren die Seite fortlaufend. Bis zur Bewerbungsfrist sollte feststehen, ob ein Austausch möglich ist.

Für welche Länder kommt Erasmus Plus infrage?

  • EU Staaten, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei, Serbien.
  • Ein Aufenthalt in anderen Ländern kann über PROMOS gefördert werden.
  • Bitte beachtet: eine Bewerbung ist nur an unseren Partnerhochschulen möglich!
  • Liste Erasmus-Plus-Partnerhochschulen: siehe rechts im Download-Bereich

Wie hoch ist das Erasmus-Plus-Stipendium?

Die Höhe der Stipendien wird nach Ländergruppen festgelegt. Die aktuellen Förderraten sind:

  • Gruppe 1: 600 Euro / Monat
  • Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
  • Gruppe 2: 540 Euro / Monat
  • Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
  • Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Länge der Förderung: Die Höhe des bewilligten Erasmus-Gesamtbudgets für die BURG erlaubt es jedoch unter Umständen nicht, die gesamte Dauer eines Erasmus-Studienaufenthalts finanziell zu unterstützen. Wir als International Office sind bemüht, unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Teilnehmenden, die höchstmögliche finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Wir versuchen, den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes taggenau zu fördern. Ob dies im jeweiligen Semester des Austausches möglich ist, ist abhängig von den finanziellen Mitteln, die wir zur Verfügung haben. Wenn nicht genügend Mittel vorhanden sind, kann es zu einer pauschalen Förderung eines bestimmten Zeitraumes kommen, auch wenn der Austausch länger dauert (zum Beispiel pauschal vier Monate). In diesen Fällen gibt das International Office nach Zusage des Austauschplatzes einen gezielten Hinweis.

Wie sieht der Bewerbungsprozess für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus Plus aus?

1. Schritt: Vor-Bewerbung 

Vor-Bewerbung im Akademischen Auslandsamt (zum 1. Februar bzw. 1. Juni) mit folgenden Dokumenten als Scan/Foto per E-Mail an international@burg-halle.de:

Hinweis: Bitte auf dem Bewerbungsformular genau den Studiengang (Name wie auf der Webseite der Partnerhochschule) angeben, für den die Bewerbung beabsichtigt wird. Achtung: bei manchen Partnerhochschulen ist eine Bewerbung nur in bestimmten Studiengängen möglich, siehe Hinweise in der Übersicht (rechts im Downloadbereich) der Partnerhochschulen. 

2. Schritt:

  • Nominierung seitens des Akademischen Auslandsamtes abwarten (Email) bzw. Vorauswahl
  • Eine Nominierung bedeutet keine automatische Zusage an der Partnerhochschule!
  • danach: selbständige Bewerbung an der Partnerhochschule (bitte informiert euch auf der Webseite der Partnerhochschule über die Bewerbungsmodalitäten)

Vorauswahl

Hinweis: Aufgrund einer begrenzten Anzahl von Studienplätzen an unseren Partnerhochschulen ist es möglich, dass eine Vorauswahl der Bewerbungen erfolgen muss. Teilweise wird nur eine einzige Bewerbung von den Partnerhochschulen angenommen. Momentan betrifft dies die Partnerhochschulen in Wien (beide), Zürich, ArtEZ (Arnheim / Enschede / Zwolle), Lissabon, Valencia (EASD), Granada, Espoo / Helsinki (Aalto Yliopisto), Genf (HEAD), Istanbul Bilgi Üniversitesi, POLIMI Mailand, Kopenhagen (The Royal Danish Academy of Fine Arts, Schools of Visual Arts) und außerdem Tokio. Teilweise von Vorauswahl betroffen sind aus Erfahrung die ASP Warschau, DA Eindhoven, HDK Göteborg, Bezalel Academy und FU Bozen. Es können stets weitere folgen. Für den Großteil der Hochschulen ist keine Vorauswahl erforderlich. Das Akademische Auslandsamt wird euch nach Auswertung der Bewerbungen kontaktieren.

Sollte eine Vorauswahl bei beiden Studienwünschen erforderlich sein, muss sich für eine der beiden Hochschulen entschieden werden. Eine parallele Vorauswahl für zwei Hochschulen ist nicht möglich. Wir raten daher, keine Bewerbung für zwei begehrte Hochschulen mit Vorauswahl einzureichen. 

Falls du von einer Vorauswahl betroffen sein solltest, wirst du von uns informiert. Bitte beachte, dass du in diesem Falle weitere Bewerbungsunterlagen nachreichen musst: ein Motivationsschreiben inklusive Studienplan (max. eine Seite) und eine Leistungsübersicht (OPAL). Die Notenübersicht muss unbedingt den Durchschnittswert enthalten.

Nach jedem Bewerbungsschluss wählt das Akademische Auslandsamt und die Dezernatsleitung für Studentische und Akademische Angelegenheiten, wenn eine Vorauswahl nötig ist, geeignete Bewerbungen auf der Grundlage bestimmter Kriterien aus. 

Die Vergabekriterien sind:

  • Studienleistungen
  • Beurteilung eines Hochschullehrenden (entnommen aus Befürwortung)
  • Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthaltes/Studienplan
  • Stand der Vorbereitung/Motivation. Sprachkenntnisse der Landessprache (außer bei deutschsprachigen Ländern) können unterstützend wirken und sollten, falls vorhanden, beschrieben werden.

Um die Vorauswahl neutral zu halten, gibt es ein festes Punktesystem: durchschnittliche Punkte von Befürwortung (möglich 1-3 Pkt. plus max. 1 Pkt. durch unterstützende Bemerkungen), Motivation/Studienplan (möglich 1-3 Pkt.), Notendurchschnitt (Punkte richten sich nach Anzahl der Bewerbungen, min. 1 Pkt., max. Pkt. nach Anzahl Bewerbungen). Bei gleicher Punktzahl entscheiden Noten aus Fachstudium/Hauptprojekten.

Wenn du ausgewählt wurdest, wirst du an der Partnerhochschule nominiert und kannst dich danach dort bewerben. Falls du nicht ausgewählt wirst, suchen wir gern zusammen nach Alternativen. 

Für wie viele Partnerhochschulen kann ich mich bewerben?

Du kannst dich für insgesamt zwei Partnerhochschulen bewerben.

Wie finde ich eine geeignete Partnerhochschule?

Durch Eigenrecherche und Erfahrungsberichte ehemaliger Kommiliton*innen. Diese findest du im Auslandsamt oder rechts im Download-Bereich. Außerdem gibt es fachliche Ansprechpartner*innen für viele Partnerhochschulen, die du bei uns erfragen kannst.

Was sind die Schritte nach der Bewerbung an der Partnerhochschule?

Du solltest nach einigen Wochen eine Rückmeldung seitens der Partnerhochschule bekommen. Bitte leite diese an das Akademische Auslandsamt weiter. Wir werden dich wegen eines Infotreffens, bei dem wir alle weiteren Schritte besprechen, kontaktieren. 

Welche Sprachkenntnisse muss ich mitbringen?

Du musst ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) der Unterrichtssprache haben. Bei vielen unserer Partnerhochschulen reichen gute Englischkenntnisse aus. Bitte beachte jedoch, dass insbesondere bei den italienischen, spanischen und französischen Hochschulen Kenntnisse der Landessprache notwendig sein können und der Unterricht möglicherweise in diesen Sprachen stattfindet. Falls die Partnerhochschule gute Kenntisse der Landessprache verlangt, musst du diese vorher erwerben. Bitte informiere dich diesbezüglich auf der Internetseite der Partnerhochschule. Wenige Partnerhochschulen verlangen Sprachzertifikate, die UCM Madrid verlangt zwingend einen Nachweis über B2-Kenntnisse in Spanisch (i. d. R. SIELE oder DELE).

In Vorbereitung eures Auslandsaufenthaltes erhältst du Zugang zu einem Online-Sprachkurs in der Unterrichtssprache und ggf. (falls abweichend) auch mit Möglichkeit zum Erlernen der Landessprache (weitere Informationen zur Plattform und Anmeldung).

Brauche ich ein Visum?

Generell ist es bei einem Auslandsstudium innerhalb des Erasmus-Raumes meist nicht notwendig, ein Studienvisum zu beantragen. Bitte informiere dich rechtzeitig auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und der Vertretung des entsprechenden Landes, welche Dokumente zur Einreise benötigt werden. Bei einem Auslandsstudium in der Türkei ist aktuell die Einreise mit Reisepass (nicht nur Personalausweis!) möglich, ein Aufenthaltstitel muss vor Ort beantragt werden. Bitte wende dich rechtzeitig vor Abreise an die türkische Gasthochschule, um die geltenden Regelungen zu erfragen. Falls du ein BURG-Studierender mit Aufenthaltstitel in Deutschland bist, wende dich unbedingt rechtzeitig an die Ausländerbehörde um zu erfragen, ob es etwas zu beachten gibt.

Das Semester im Ausland beginnt viel früher als bei uns. Was soll ich tun?

Der Semesterstart ist im Ausland meist früher als in Deutschland. Bei manchen Partnerhochschulen kann dieser jedoch sogar so früh sein, dass er noch in die Prüfungszeit des aktuellen BURG-Semesters fällt (v.a. im Sommersemester, Start ist hier teilweise schon im Januar). Bitte schaue auf der Webseite der Partnerhochschule über die Semesterdaten. Wenn du bemerkst, dass du von diesem Fall betroffen bist, wende dich bitte an deine*n BURG-Professor*in, um eine Vereinbarkeit der rechtzeitigen Anreise im Ausland und Erbringung der Prüfungsleistung an der BURG zu gewährleisten.

Muss ich während meines Auslandssemesters Studiengebühren bezahlen?

Nein, durch den Partnerschaftsvertrag musst du keine Studiengebühren bezahlen. Du musst dich vor Ort immatrikulieren, ggf. fallen hierfür Gebühren an.

Werden meine im Ausland erbrachten Leistungen an der BURG anerkannt?

Wir ermöglichen die Anerkennung der erbrachten Leistungen als ECTS (Design) bzw. Scheine (Kunst). Bitte besprich daher von Anfang an mit deinem*deiner Professor*in, welche Anerkennung du planst. Bei Fragen zu offenen Leistungen wende dich bitte an das Prüfungsamt. Bitte beachte, dass nur bestandene Leistungen anerkannt werden können. Wird die entsprechende Leistung nicht erreicht, um das gewünschte Fach an der BURG anerkennen zu lassen, muss diese Leistung an unserer Hochschule erbracht werden. Wenn du keine ECTS/Scheine vor deiner Abschlussarbeit mehr benötigst, ist eine Anerkennung nicht zwingend notwendig. In diesem Fall erbringst du im Auslandssemester zusätzliche Leistungen über deinen abschlussrelevanten Umfang hinaus. 

Wie läuft der Anerkennungsprozess ab?

1. Vor deinem Aufenthalt musst du zunächst die Anerkennung mit deinem*deiner Professor*in besprechen und die besprochene Freigabe beim International Office einreichen. Die Anerkennung wird vor Antritt des Auslandssemesters im (Online) Learning Agreement festgelegt und muss mit einem Transcript of Records nach Aufenthalt nachgewiesen werden.

2. Während deines Aufenthaltes erbringst du die Leistungen und erhältst am Ende ein Transcript of Records (Notenübersicht) der Partnerhochschule. Bitte dokumentiere unbedingt deine praktischen Arbeiten, sodass du diese mit deinem*deiner Professor*in unserer Hochschule nach Rückkehr besprechen kannst. Die Dokumentation bezieht sich auf deine erbrachten Leistungen und soll diese für eure*n BURG-Professor*in nachvollziehbar darstellen. Es handelt sich dabei nicht um den Abschlussbericht für das International Office. In den Studiengängen Industriedesign, Spiel- und Lerndesign sowie Produkt- / Keramik- / Glasdesign muss eine gedruckte Dokumentation eingereicht werden. Bitte dies entsprechend einplanen.

3. Bitte besprich nach Aufenthalt erneut die Leistungen mit deinem*deiner Professor*in und zeige deine Dokumentation. Je nach Studiengang ist für die Anerkennung eine Präsentation der Arbeiten notwendig. Bitte besprich dies mit deinen Professor*innen nach der Rückkehr. Dein*e Professor*in muss die Anerkennung an die*den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses übermitteln.

Gern kannst du ein Formular (siehe rechts bei Downloads) nutzen. 

4. Die*Der Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses übermittelt die Leistungen an das Prüfungsamt (Frau Stolte). Von dort erfolgt die Übertragung der Leistungen in das OPAL.

Bitte beachte die folgenden Hinweise zur Notenumrechnung. Falls du Leistungen nicht anerkennen lassen möchtest oder die ECTS nicht mehr für deinen Abschluss benötigst, zählen diese als zusätzliche, freiwillig erbrachte Qualifikationen. Diese werden im Diploma Supplement deines Abschlusszeugnisses aufgeführt. Bitte prüfe das Diploma Supplement auf Vollständigkeit und gib dem Prüfungsamt Bescheid, falls der Eintrag aus deiner Sicht unvollständig ist. 

Im Falle einer Verweigerung der Anerkennung trotz Vereinbarung im (Online) Learning Agreement und Nachweis der Leistungen mit einem Transcript of Records, melde dich bitte beim International Office. Zunächst werden wir in einem Gespräch mit der*dem Professor*in versuchen, eine Lösung zu finden. Sollte die Anerkennung dennoch abgelehnt werden, ist dies durch die*den Lehrenden bei der Dezernatsleitung für Studentische und Akademische Angelegenheiten (in der Funktion als Beschwerdestelle) schriftlich zu begründen. 

Ist Erasmus Plus mit Auslandsbafög kombinierbar?

Ja.

Muss ich ein Urlaubssemester einreichen?

Es wird empfohlen, ein Urlaubssemester einzureichen, da dir das Auslandssemester dann nicht als Fachsemester und somit nicht auf die Studiendauer angerechnet wird. Bitte wende dich diesbezüglich an das Immatrikulationsamt. Du bleibst in jedem Fall bei uns immatrikuliert, nur ggf. beurlaubt. Falls du dich nicht beurlauben lassen möchtet, musst du dich für das geplante Auslandssemester beim Immatrikulationsamt zurückmelden.

Berichtspflicht

Du wirst vor, während und nach deinem Auslandsaufenthalt regelmäßig vom Akademischen Auslandsamt zur Einreichung bestimmter Dokumente aufgefordert. Die Einreichung all dieser Dokumente ist verpflichtend, um die Förderung zu erhalten. 

Ist eine Verlängerung (zweites Semester) möglich und kann diese finanziert werden?

Ein zweites Semester ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn keine neuen Bewerbungen für die Partnerhochschule benachteiligt werden. Zustimmung muss durch die Partnerhochschule, die*den verantwortliche*n BURG-Professor*in sowie den Erasmus-Koordinator (Bernhard F. Lange) erfolgen. Bei jeder Hochschule ist der Prozess anders, teilweise ist eine neue Bewerbung notwendig. Auch bei Zusage für ein zweites Semester kann die finanzielle Förderung leider nicht garantiert werden. Alle Student*innen werden für ihr erstes Auslandssemester priorisiert. Eine Erasmus-Förderung für ein zweites Erasmus-Semester ist nur möglich, falls genügend finanzielle Mittel übrig bleiben.

Wie lange kann ich durch Erasmus Plus gefördert werden? Wie lang muss ein Aufenthalt sein?

Generell ist eine Förderung bis zu 12 Monate pro Studienzyklus möglich. Die Mindestdauer beträgt zwei Monate:

  • Bachelorstudium: 2-12 Monate
  • Masterstudium: 2-12 Monate
  • Diplomstudium: 2-24 Monate
  • Doktorand*innen: 2-12 Monate oder als Kurzzeitaufenthalt (5-30 Tage) oder im gemischten Format (5-30 Tage Präsenz kombiniert mit virtueller Phase).

Wichtig: die Fördermonate zählen pro Studienzyklus, nicht Studiengang. Daher gilt für Student*innen im Zweitstudium: eine Förderung ist generell auch möglich. Wenn im ersten Bachelor / Master keine Förderung in Anspruch genommen wurde, kann das Kontingent von 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Falls im ersten Bachelor / Master ein Erasmus-Aufenthalt stattgefunden hatte, wird dieser Zeitraum von den 12 Monaten abgezogen.

Gemischte Mobilität: Zudem besteht für Studierende, die nicht an einer regulären physischen Mobilität von mindestens 2 Monaten teilnehmen können, ab dem SoSe 2022 die Möglichkeit, eine kürzere physische Mobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Der Zeitraum der virtuellen Komponente ist nicht vorgeschrieben. Gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork sollen im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kursen gefördert werden. Dabei müssen Studierende mindestens 3 ECTS Punkte erreichen. Wichtig ist, dass du dich bei Interesse an einem Kurzzeitaufenthalt selbstständig an den Partnerhochschulen informieren musst, ob etwas Derartiges möglich ist. Viele Hochschulen haben leider kein etabliertes Angebot in diesem Bereich. Wichtig: diese Variante kann nur genutzt werden, wenn Gründe vorliegen, dass kein Austausch für ein Semester durchgeführt werden kann. Die Gründe müssen belegt und dokumentiert werden. Eine Auflistung möglicher Gründe sind dem Erasmus+ Programmleitfaden 2022 auf Seite 7f zu entnehmen. 

Bei einer gemischten Mobilität beträgt die Förderung für den kurzen Präsenzaufenthalt 79 Euro pro Tag (Tag 5-14) bzw. 56 Euro pro Tag (Tag 15-30). Aufschläge für Eltern mit Kind oder Studierende mit GdB ab 20 / chronischer Krankheit sowie Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende sind möglich (100 Euro einmalig bis 14 Tage bzw. 150 Euro einmalig ab 15 Tagen).  Studierende erhalten einen Reisekostenzuschuss. Ebenfalls ist die Förderung für nachhaltiges Reisen möglich (Aufschlag auf die Reisekostenpauschale plus bis zu vier Tage Förderung der Reisedauer).

Erasmus App: Hinweise dazu findest du hier. Hinweise zur Bewerbung über die App (bisher nur im Testmodus) findest du hier.

Reisekosten:

Reisekosten können bei einem regulären Semesteraustausch nicht gefördert werden.

Reisekosten werden für folgende Gruppen gefördert:

  • Hochschulpersonal
  • Studierende, die eine kurzzeitige gemischte Mobilität nutzen
  • Bei einer Förderung für Studierende außerhalb der Erasmus-Programmländer (kommt an unserer Hochschule i. d. R. nicht in Frage)

In diesem Fällen der Förderung von Reisekosten sind die Höhen der Pauschalen hier einsehbar.

Zusätzliche Förderung von Reisetagen: Aufenthalte aller Studierenden können mit zusätzlichen Reisetagen gefördert werden. Dies bedeutet, dass es das Erasmus-Stipendium für eine bestimmte Anzahl von Tagen zusätzlich gibt. Studierende, die nicht nachhaltig reisen, können bis zu zwei zusätzliche Reisetage gefördert bekommen. Studierende, die nachhaltig reisen bis zu sechs Reisetage, siehe nachfolgend.

Nachhaltiges Reisen:

Es gibt die Möglichkeit, nachhaltiges Reisen (siehe Definition der Europäischen Kommission) mit bis zu sechs Reisetagen zu fördern. Verkehrsmittel: überwiegend emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften - Reisen mit dem Flugzeug oder Schiff können nicht als nachhaltig angesehen werden. Studierende, die nicht nachhaltig reisen, können bis zu zwei zusätzliche Reisetage gefördert bekommen.

Alle Studierenden werden über ihre Reisepläne (Transportmittel, zeitliche Länge der Reise) befragt (siehe Abfrage hier). Wer nachhaltig reist und entsprechend mehr Reisetage als Förderung beantragt, muss dies in der Abfrage als „Ehrenwörtliche Erklärung“ angeben. Belege über die grüne Reise (z. B. Zugtickets) müssen von der*dem Studenten*in aufbewahrt und im Falle einer Prüfung vorgelegt werden.

Hinweis: bei einer Entfernung von unter 500 Kilometern nach dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission wird von einem nachhaltigen Reisemittel ausgegangen.

Für die Gruppen, welche Reisekosten erstattet bekommen, gibt es stattdessen einen Aufschlag für nachhaltiges Reisen auf die Pauschale (siehe hier).

In unserem Green-Travel-Guide und unserer Information können Anregungen gefunden werden. Allgemeine Informationen zum Grünen Reisen können dieser Broschüre sowie diesem Handbuch entnommen werden. Das Portal Green Erasmus bietet Anregungen zur Umsetzung eines umweltbewussteren Austausches. 

Sonderförderung: Wir bitten Studierende, die ihr Auslandssemester mit Kind(ern) oder bei Vorliegen einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung absolvieren wollen, dem International Office direkt bei Bewerbung Bescheid zu geben. Ein Bedarf an Infrastruktur (insbesondere wegen körperlicher Einschränkung) muss frühzeitig an die Partnerhochschule gemeldet werden, um zu prüfen, ob die Erfordernisse vor Ort erfüllt werden können.

Die Sonderförderung besteht aus einem monatlichen Aufschlag von 250 Euro zum regulären Erasmus-Stipendium. Folgende Gruppen sind für diesen Aufschlag berechtigt:

  • Eltern mit Kind
  • Personen mit einem GdB von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht.
  • Personen mit chronischer Krankheit, die einen finanziellen Mehraufwand im Ausland verursacht. Dies können körperliche wie auch chronische psychische Erkrankungen sein.
  • Erstakademiker*innen:
    • Definition: beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer (Fach-)Hochschule.
  • Erwerbstätige Studierende:
    • Bewerteter Zeitraum der Beschäftigung: Die Tätigkeit muss ohne Unterbrechung mindestens sechs Monate umfassen. Der Beschäftigungszeitraum beginnt frühestens sechs Monate vor der Bewerbung für die Mobilität und endet spätestens mit Antritt des Auslandssemesters.
    • Bewertung des Einkommens: Das monatliche Netto-Einkommen muss zwischen 450 Euro und 850 Euro liegen. Eine gemittelte Berechnung des Erwerbs ist zugelassen, sofern der über sechs fortlaufende Monate gemittelte Erwerb im Ergebnis monatlich über 450 EUR und unter 850 EUR liegt.
    • Die Tätigkeit darf während des Auslandsaufenthaltes nicht durchgeführt werden. Hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
    • Generell berechtigen sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten für die Förderung. Als Ausnahme werden selbstständige Tätigkeiten zugelassen, sofern die Tätigkeit im Bereich Kunst / Design zu verorten ist. Hintergrund ist die Tatsache, dass die selbstständige Tätigkeit als freischaffende*r Künstler*in oder Designer*in ein häufiges Berufsbild nach der Ausbildung an unserer Hochschule darstellt.

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

Alle Studierenden müssen eine ehrenwörtliche Erklärung unterschreiben und im Original einreichen. Diese bestätigt die Zugehörigkeit zur entsprechenden Gruppe und das Vorhandensein von Nachweisen. Außerdem wird das Einverständnis erklärt, diese Nachweise auf Aufforderung der Hochschule vorzuzeigen.

Zusätzlich sind je nach Gruppe erforderlich:

  • Eltern mit Kind: Geburtsurkunde (Scan/Kopie), sowie ein Beweis der Mitnahme des Kindes (z. B. Schulzeugnis nach Aufenthalt oder Reiseticket)
  • Personen mit Behinderung: Kopie des Schwerbehindertenausweises (GdB) oder eines anderen Nachweises der Behinderung oder des Bescheides des Landessozialamtes; Außerdem: Begründung für den Mehraufwand, der durch die Behinderung im Ausland entsteht
  • Personen mit chronischer Krankheit: Ärztliches Attest. Aus dem ärztlichen Attest sollte allgemein (ohne konkrete Kostenschätzungen) der Mehraufwand, der durch die Erkrankung im Ausland entsteht (z. B. regelmäßige Fahrten nach Deutschland zu Untersuchungen/Therapien, Mehrkosten durch Medikamente/Therapien im Ausland, Lagerung von Medikamenten etc.) hervorgehen. Wenn dies nach Absprache mit der*dem Mediziner*in nicht im Attest benannt werden kann, benötigen wir eine selbst erstellte Begründung des Mehraufwandes.
  • Erstakademiker*innen: Mögliche Nachweise sind: Formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, Selbsterklärung der Eltern, Ausbildungsnachweise und Lebensläufe der Eltern in Kopie.
  • Erwerbstätige Studierende: Mögliche Nachweise sind Gehaltsabrechnungen.

Für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen kann auch eine vorbereitende Reise vor Antritt des Semesters mit einer Pauschale gefördert werden, falls diese notwendig wäre. Ziel der Reise wäre es, die Bedingungen vor Ort zu erkunden, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist.

Alternativ zum o. g. monatlichen Aufschlag können bei Behinderung, chronischer Erkrankung oder bei Studierenden mit Kind(ern) auch Kosten gefördert werden, die durch das Auslandsstudium entstehen und nicht von nationalen Stellen (Krankenkasse, Sozialamt etc.) übernommen werden. In diesen Fällen ist ein umfangreicher Antrag notwendig, in dem ihr die Kosten mit Belegen genau nachweisen müsst. Daher muss ein solcher Bedarf sofort nach Zusage durch die Partnerhochschule an das International Office gemeldet werden.

Du findest unsere Strategie zur Inklusion für Erasmus-Teilnehmer*innen rechts im Download-Bereich.

Engagement

Unter der Priorität „Teilhabe am demokratischen Leben“ soll das Erasmus-Programm zur Schärfung des Bewusstseins von Bürger*innen für europäische Belange beitragen. Besonders den Student*innen, die einen Auslandsaufenthalt planen oder erlebt haben, möchten wir ans Herz legen, sich zu engagieren. Dazu habt ihr verschiedenste Möglichkeiten, zum Beispiel:

  • Engagement am Campus oder in Halle: Übersicht
  • Tätigkeit als Tutor*innen für internationale Studierende bzw. für den Studieninformationstag: Bitte beachtet E-Mails vom Studieninformationszentrum oder Anfragen im Studiengang 
  • Macht beim ESN Halle mit: https://accounts.esn.org/section/de-hall-esn
  • Europa macht Schule:
    • Mit dem Programm „Europa macht Schule“ könnt ihr selbst aktiv werden und internationalen Studierenden hier in Deutschland eine besondere Erfahrung ermöglichen. Mehr Informationen findet ihr hier
    • Das Projekt „Back to School“ gibt zurückgekehrten Studierenden die Möglichkeit, Schulen in Deutschland zu besuchen und ihre Erlebnisse und Erfahrungen aus ihrem Auslandsaufenthalt mit Schüler*innen zu teilen. Mehr Informationen findet ihr hier.

Erasmus Plus: Auslandsstudium

Erasmus Plus ist ein Hochschulprogramm der Europäischen Union, das seit 1987 die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal in den 28 EU-Mitgliedsstaaten und in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei fördert.

Informationsveranstaltungen zum Auslandsstudium, insbesondere zu Erasmus+ finden einmal im akademischen Jahr statt und werden rechtzeitig bekannt gegeben. 

Einen allgemeinen Überblick zum Erasmus-Programm kannst du in diesen Videos bekommen.

Einen Überblick mit allgemeinen Informationen zum Erasmus-Programm (Umfang, Leitaktionen und Ziele) findest du hier

Ab 2021 beginnt eine neue Programmgeneration für Erasmus+. Für die neue Programmgeneration (2021-2028) hat die BURG nach erfolgreicher Antragstellung die Europäische Hochschulcharta (ECHE) verliehen bekommen. Die ECHE ist die Grundlage, um unseren Studierenden weiterhin die Erasmus-Förderung anbieten zu können. Einen Überblick zu den Schwerpunkten findest du rechts im Download-Bereich.

Welche Vorteile bringt ein Auslandsaufenthalt?

Einerseits steht die fachliche Weiterbildung an einer unserer Partnerhochschulen im Vordergrund. Ein Auslandssemester ermöglicht die künstlerische Weiterbildung auf einem bestimmten Gebiet und neue Einflüsse in diesem. Zudem kann die Kreativität durch die aktive Auseinandersetzung mit einer anderen Umwelt maßgeblich gefördert werden. Andererseits vermittelt ein Austauschsemester prägende Erlebnisse und Eindrücke sowie unschätzbare "Soft Skills". Interkulturelle Kompetenzen und Sprachkenntnisse werden gefördert, ebenso wie Offenheit und Persönlichkeitsentwicklung. 

Du kannst dich gern vom Erasmus Generation Portal inspirieren lassen und erste Eindrücke zu verschiedenen Ländern bekommen. Genauere Erfahrungsberichte von BURG-Studierenden findet ihr unten auf der Webseite im Download-Bereich.

Datenschutz

Bitte beachte die Datenschutzerklärung des International Office in Bezug auf den Umgang mit Daten von teilnehmenden Personen im Rahmen des Erasmus-Programmes. 

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Die Umsetzung von Erasmus+ ist nur durch die Unterstützung des DAADs möglich, mit dem unsere Hochschule eng zusammenarbeitet. Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhältst du beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst

Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit

Kennedyallee 50

53115 Bonn

Tel.: +49(0)800 2014020

Fax: +49(0)228/882-555

Email: erasmus(at)daad.de

Homepage: www.eu.daad.de

 

Stipendium des Deutsch-Französischen Jugendwerkes / Office franco-allemand pour la Jeunesse (für Studienaufenthalte in Frankreich):

Es handelt sich um eine Förderung für in Deutschland oder Frankreich eingeschriebene Student*innen, die einen Studienaufenthalt an einer Kunst-, Musik- oder Schauspielhochschule im jeweils anderen Land planen und die sich eine solche deutsch-französische Erfahrung aus eigenen Mitteln nicht erlauben können („Junge Menschen mit besonderem Förderbedarf“ – Definition unter https://www.dfjw.org/media/erklaerung-jugendlicher-mit-besonderem-foerderbedarf-individuelle-antragsteller.pdf). Bitte beachte, dass diese Bedingung erfüllt sein muss.

Für die Bewerbung muss man von der Hochschule nominiert werden. Nur ein Studierender kann pro Semester nominiert werden. Eine Anfrage hierfür kann eingereicht werden:

- bis zum 05.12. für einen Austausch im folgenden Sommersemester

- bis zum 05.07. für einen Austausch im folgenden Wintersemester

Falls mehr als eine Anfrage eingeht, muss ad-hoc kurzfristig eine Vorauswahl durchgeführt werden. Daher bitte Notenübersicht, Studienplan inklusive kurzer Motivation für das Auslandssemester (max. eine Seite) bereithalten und auf Anfrage einreichen. 

Nach der Vorauswahl müssen die folgenden Dokumente binnen weniger Tage (15.07. bzw. 15.12.) beim DFJW eingereicht werden, daher sind diese bitte bereits im Vorfeld vorzubereiten:

- Ausgefülltes, unterschriebenes und mit dem Stempel der Hochschule versehenes Antragsformular (Stempel erhält die ausgewählte Person nach dem 05.07. bzw. 05.12.)
- Erklärung „Jugendliche_r mit besonderem Förderbedarf“
- Offizielles Schreiben der Heimathochschule (erhält die ausgewählte Person nach dem 05.07. bzw. 05.12.)
- Aufnahmebestätigung der französischen Hochschule
- An das DJFW gerichtete/s Projektbeschreibung/Motivationsschreiben der*des Student*in und/oder Empfehlung einer*eines Hochschulprofessors*in
- Lebenslauf der*des Student*in

Alle Informationen zur Bewerbung beim DFJW, sowie das Antzragsformular, sind auf der Webseite der Organisation zu finden: https://www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/stipendien-fur-studienaufenthalte-im-kunstlerischen-bereich.html 

Wichtig: im Falle einer Förderung musst du am Ende des Austausches das Dokument „Attestation sur la réalisation du séjour d’études" („Bescheinigung über den abgeleisteten Studienaufenthalt“) ausfüllen und vom International Office der Partnerhochschule unterschreiben lassen. Das Original müsst ihr im International Office der BURG nach eurem Austausch abgeben bzw. per Post schicken.

 

Finanziert durch:

Ansprechpartner

Bernhard Frank Lange

Akademisches Auslandsamt
(International Office)
Campus Design
Neuwerk 7
06108 Halle (Saale)
Kutscherhaus - 1. OG

T +49 (0) 345 7751 555
international(at)  burg-halle.  de

Sprechzeiten

Nach Vereinbarung.

Downloads

Bewerbung:

Erasmus Plus: Liste Partnerhochschulen

Bewerbungsformular

Befürwortung

Vor dem Auslandssemester:

Erasmus Plus: Merkblatt (Austausch im WiSe 2023/2024)

Erasmus Plus: Merkblatt (Austausch im SoSe 2024)

Erklärung bisherige Förderung

Versicherungserklärung

Green-Travel-Guide

Online Learning Agreement (OLA):

Hinweise zur Kurswahl

OLA: Freigabe Kurswahl durch Professor*in (PDF) (Beispiel)

Anmeldung im OLA

OLA: Hinweise zum Ausfüllen (PDF)

Analoges Learning Agreement (als Ausnahme):

Auf Anfrage.

Während Auslandssemester:

Bestätigung Ankunft

OLA: Freigabe Kursänderungen durch Burg (PDF)

Sicherheitshinweise (COVID 19)

Erasmus Plus: Studierendencharta 

Nach dem Auslandssemester:

Bestätigung Abreise

Schriftlicher Erfahrungsbericht

Formular Anerkennung

 

Erfahrungsberichte

Information gemäß Art. 13 DSGVO: Die Erfahrungsberichte werden zum Zweck der Information über Partnerhochschulen und Austauschziele (Bild und Text) vom International Office gespeichert und an dieser Stelle auf der Internetseite unserer Hochschule öffentlich zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. a und Art. 7 DSGVO. Alle Verfasser*innen erteilen durch zusendung des Berichtes und Ankreuzen der entsprechenden Auswahl ihre Erlaubnis. Diese Einwilligung kann nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufen werden, sodass der entsprechende Bericht gelöscht wird. Ansprechpartner ist das International Office: international@burg-halle.de