Das Urheberrecht bezeichnet die Rechte am eigenen Werk, wie beispielsweise bildnerische, textuelle, plastische oder digitale Schöpfungen.

Das Urheberrecht bezeichnet die Rechte am eigenen Werk, wie beispielsweise bildnerische, textuelle, plastische oder digitale Schöpfungen.
Eine Voraussetzung für urheberrechtlichen Schutz ist die Schöpfungshöhe. Sie beschreibt den Grad des individuellen Ausdrucks in einem Werk und ist entscheidend dafür, ob ein Werk unter das Urheberrecht fällt oder nicht. Eine Malerei beispielsweise fällt unter das Urheberrecht wobei ein KI generiertes Bild unter Umständen nicht unter das Urheberrecht fällt. In Deutschland erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod von Urheber*innen.
Nutzungsrechte
Urheber*innen können anderen Personen verschiedene orts- zeit- und zweckgebundene Nutzungsrechte erlauben:
Rechtliche Folgen aus der unerlaubten Nutzung
Für die unerlaubte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes können wir abgemahnt werden, wobei Anwaltskosten anfallen. Zudem kann Schadenersatz gefordert werden. Die Beträge, die die deutsche Rechtsprechung für angemessen hält, befinden sich jeweils im hohen zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.
Um uns selbst auf der sicheren Seite zu wissen, aber auch um auf (berechtigte oder unberechtigte) Forderungen reagieren können, sollten die Genehmigung der verwendeten Materialien dokumentiert werden. Schriftliche Genehmigungen sollten gescannt oder in Form eines Screenshots (beispielsweise bei einem Chatverlauf) gespeichert werden. Manchmal liegt nur eine mündliche oder durch schlüssiges Verhalten zustande gekommene Genehmigung vor, beispielsweise bei der Verwendung von Ankündigungsmaterial zur Bewerbung einer Veranstaltung.
Beliebte Arten von Lizenzen
Verwandte Rechtsgebiete















