Haben Sie als betroffene Person, Zeug*in, Vertrauensperson oder Arbeitgeber*in Beratungsbedarf wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Dann ist die Themis Vertrauensstelle die zuständige Anlaufstelle. Das Team bietet juristische Beratung auf Grundlage des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie psychologische Beratung an. Das AGG verbietet Benachteiligungen, sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgebende, ihre Mitarbeitenden davor zu schützen.
Der Ablauf der Beratung gestaltet sich wie folgt: In einem ersten Gespräch wird geklärt, aus welchem Anlass Ratsuchende Kontakt aufnehmen. Anschließend können vertiefende juristische und/oder psychologische Beratungsgespräche vereinbart werden. Alle Gespräche werden streng vertraulich geführt und sind auf Wunsch anonym möglich.
Psychologische unentgeltliche Beratung
Im Mittelpunkt der psychologischen Beratung steht das Anliegen der ratsuchenden Person. Die Psychologinnen hören zu und orientieren sich am subjektiven Wohlbefinden der Betroffenen. Ziel ist es, gemeinsam einen möglichst guten Umgang mit der Situation zu entwickeln und eine passende Entscheidung zu ermöglichen. Dabei wird Wert auf den Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung sowie auf Stabilisierung und Stärkung gelegt.
Es werden Techniken zur Stabilisierung, Abgrenzung und Entspannung vermittelt. Zudem erfolgt eine Aufklärung über mögliche Auswirkungen sexueller Belästigung. Bei Bedarf verweist die Beratungsstelle an weitere psychosoziale oder psychotherapeutische Anlaufstellen. Es können bis zu zehn psychologische Beratungsstunden in Anspruch genommen werden.
Juristische unentgeltliche Beratung
Die juristische Beratung erfolgt auf Grundlage des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In den Gesprächen wird die individuelle Situation sorgfältig besprochen und es werden mögliche rechtliche Schritte aufgezeigt. Ziel ist es, Ratsuchenden eine informierte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu ermöglichen.
Auf Wunsch kann die Beratungsstelle beispielsweise damit beauftragt werden, eine Beschwerde nach dem AGG beim jeweiligen Arbeitgebenden einzureichen. Wenn ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet, sozialrechtliche Ansprüche geltend gemacht oder zivilrechtliche Forderungen erhoben werden sollen, werden die zuständigen Anlaufstellen benannt.
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonische Sprechstunde:
Mo, Mi, Do: 10–12 Uhr
Mi, Do: 15–17 Uhr
030 23 63 20 20
Termine nach Vereinbarung:
Mo–Do: 10–14 Uhr
030 23 63 20 210
E-Mail: ed.elletssneuartrev-simeht@gnutareb