Themis Vertrauensstelle

ein externes Beratungsangebot an der BURG

Seit dem 1. Januar 2026 ist die BURG Mitglied der „Themis Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V.“. Hochschulangehörige haben dadurch nun die Möglichkeit, sich bei dieser kostenlos psychologisch und juristisch zu sexueller Belästigung und Gewalt beraten zu lassen.

Über die Themis Vertrauensstelle

Die Themis Vertrauensstelle ist eine unabhängige und überbetriebliche Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in der Kultur- und Medienbranche. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Betroffenen zuzuhören, sie zu beraten und über ihre Rechte aufzuklären. Auf diese Weise erhalten Ratsuchende mehr Sicherheit, stehen mit der Situation nicht allein da und können konkrete Vorfälle klarer einordnen. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, die möglichen Folgen weiterer Schritte besser abzuschätzen. Die Beratungsstelle bietet sowohl juristische als auch psychologische Beratung unentgeltlich an. Anliegen werden auf Wunsch anonym sowie streng vertraulich behandelt.

Sexuelle Belästigung ist eine verdeckte Form der Diskriminierung, unabhängig von Branche und beruflicher Position. Mehrheitlich sind Frauen betroffen, aber auch Männer sowie trans- und intergeschlechtliche Personen können sexuelle Belästigung erfahren.

Rechtliche Definition nach § 3 ABS. 4 AGG


Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierungen aus unterschiedlichen Gründen und verbietet ausdrücklich sexuelle Belästigung. Sexuelle Belästigung nach § 3 Abs. 4 AGG ist, wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen.

Formen von sexuellen Belästigungen

  • verbal: als sexuell anzügliche Bemerkung oder Witz, als aufdringlicher beleidigender Kommentar, Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung
  • non-verbal: als aufdringliches Starren, Hinterherpfeifen, Exhibitionismus, unerwünschte E-Mails mit sexuellem Hintergrund, pornografische/sexistische Bilder am Arbeitsplatz, zweideutige Gesten oder Posen
  • physisch: als unerwünschte Berührung oder körperliche Gewalt

Jede Form sexueller Belästigung ist verboten. Als verbale oder non-verbale Ausprägung wird sie leider häufig verharmlost.

Sie sind nicht selbst schuld! Sexuelle Belästigung wird oftmals von den Betroffenen und/oder ihrem Umfeld verharmlost, verleugnet oder beschönigt. Dabei steht eines fest: Es gibt keine Rechtfertigung, Sie sexuell zu belästigen. Oft haben Betroffene Zweifel, ob sie ihrer Wahrnehmung vertrauen können oder zu empfindlich sind. Wichtig ist, dass Sie Ihre Gefühle ernst nehmen und reagieren. Setzen Sie Grenzen. Sagen Sie klar und deutlich, dass Sie sich belästigt fühlen und das Verhalten unerwünscht ist. Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson. Sprechen Sie über Ihre Erfahrungen. Sie sind damit nicht allein. Dokumentieren Sie die Vorfälle mit Datum und Uhrzeit und bewahren Sie Beweismaterialien wie E-Mails, SMS oder Ähnliches sorgfältig auf. Sie haben das Recht, sich zu beschweren. Informieren Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber. Diese*r hat die Pflicht, alle Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen – unabhängig von der hierarchischen Position der beschuldigten Person. Auch Studierende ohne Anstellung an der Hochschule können sich bei der Themis Vertrauensstelle juristisch und psychologisch zu ihren Handlungsmöglichkeiten beraten lassen.

Haben Sie als betroffene Person, Zeug*in, Vertrauensperson oder Arbeitgeber*in Beratungsbedarf wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Dann ist die Themis Vertrauensstelle die zuständige Anlaufstelle. Das Team bietet juristische Beratung auf Grundlage des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie psychologische Beratung an. Das AGG verbietet Benachteiligungen, sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgebende, ihre Mitarbeitenden davor zu schützen.

Der Ablauf der Beratung gestaltet sich wie folgt: In einem ersten Gespräch wird geklärt, aus welchem Anlass Ratsuchende Kontakt aufnehmen. Anschließend können vertiefende juristische und/oder psychologische Beratungsgespräche vereinbart werden. Alle Gespräche werden streng vertraulich geführt und sind auf Wunsch anonym möglich.

Psychologische unentgeltliche Beratung

Im Mittelpunkt der psychologischen Beratung steht das Anliegen der ratsuchenden Person. Die Psychologinnen hören zu und orientieren sich am subjektiven Wohlbefinden der Betroffenen. Ziel ist es, gemeinsam einen möglichst guten Umgang mit der Situation zu entwickeln und eine passende Entscheidung zu ermöglichen. Dabei wird Wert auf den Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung sowie auf Stabilisierung und Stärkung gelegt.

Es werden Techniken zur Stabilisierung, Abgrenzung und Entspannung vermittelt. Zudem erfolgt eine Aufklärung über mögliche Auswirkungen sexueller Belästigung. Bei Bedarf verweist die Beratungsstelle an weitere psychosoziale oder psychotherapeutische Anlaufstellen. Es können bis zu zehn psychologische Beratungsstunden in Anspruch genommen werden.

Juristische unentgeltliche Beratung

Die juristische Beratung erfolgt auf Grundlage des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In den Gesprächen wird die individuelle Situation sorgfältig besprochen und es werden mögliche rechtliche Schritte aufgezeigt. Ziel ist es, Ratsuchenden eine informierte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu ermöglichen.

Auf Wunsch kann die Beratungsstelle beispielsweise damit beauftragt werden, eine Beschwerde nach dem AGG beim jeweiligen Arbeitgebenden einzureichen. Wenn ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet, sozialrechtliche Ansprüche geltend gemacht oder zivilrechtliche Forderungen erhoben werden sollen, werden die zuständigen Anlaufstellen benannt.

Kontaktmöglichkeiten:

Telefonische Sprechstunde: 
Mo, Mi, Do: 10–12 Uhr
Mi, Do: 15–17 Uhr
030 23 63 20 20

Termine nach Vereinbarung: 
Mo–Do: 10–14 Uhr
030 23 63 20 210

E-Mail: ed.elletssneuartrev-simeht@gnutareb