Informationen für Mitarbeiter*innen und Lehrende

Die Zusammenarbeit zwischen dem International Office und den Professor*innen sowie den Mitarbeitenden der BURG ist für den Erfolg des internationalen Austauschs von entscheidender Bedeutung. Durch die enge Kooperation in Bereichen wie Bewerbungsprozessen, Betreuung von Austauschstudierenden, Stipendienvergabe und Personalmobilität wird zudem die Internationalisierung der Hochschule vorangetrieben.

Bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandsaufenthalts ist die Unterstützung der Studierenden durch Professor*innen und Lehrende sehr wichtig. Lehrende und Mitarbeitende haben außerdem die Möglichkeit, sich für einen kurzen Lehr- oder Fortbildungsaufenthalt im Ausland zu bewerben. In spezifischen Fällen können über den Fonds International auch andere Formen des Auslandsaufenthalts finanziell unterstützt werden. Für diese und weitere Themen haben wir auf dieser Seite eine Übersicht erstellt. Sollten Sie trotzdem Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.

Im Rahmen des Programms Erasmus+ (STA) werden kurze Lehraufenthalte an Partnerhochschulen gefördert. Im Rahmen von STT können auch kurze Fort- und Weiterbildungen im Ausland beantragt werden. Antragsberechtigt sind Lehrende, die fest an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle angestellt sind. Voraussetzung für die Förderung ist ein genehmigter Dienstreiseantrag.

Der Gastlehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche umfassen. Werden Lehrtätigkeit sowie Fort- und Weiterbildung miteinander kombiniert, reduziert sich das erforderliche Lehrdeputat auf vier Stunden pro Woche. Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens zwei und höchstens 60 Tage.

Darüber hinaus muss mit der aufnehmenden Hochschule ein gültiger Partnerschaftsvertrag bestehen. Die Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule müssen sich unmittelbar an Studierende oder Doktorandinnen richten. Eine Förderung für die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen oder Exkursionen ist ausgeschlossen. Die Bedingungen für eine Freistellung sind vorab mit der/dem Vorgesetzten sowie der Personalabteilung zu klären.

Alle wichtigen Informationen und Dokumente können im Download-Bereich gefunden werden. 

Für verschiedene Vorhaben und Projekte können Sie Anträge beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) stellen. Aktuell ausgeschriebene Programme finden Sie hier.

Individualförderungen:

Professor*innen können für manche Programme individuelle Anträge beim DAAD stellen. In diesem Fall handelt es sich bei den angebotenen Programmen um Individualförderungen, die Sie persönlich erhalten können (zum Beispiel eine Kurzzeitdozentur an einer ausländischen Hochschule).

Drittmittelprojekte:

Bei anderen Programmen handelt es sich um Drittmittelprojekte. Für derartige Projekte ist eine Absprache mit dem Dezernat Finanzen wichtig. 

Ein Drittmittelprojekt wird im Studiengang verwaltet und betreut. In der Regel sind hierzu personelle Ressourcen notwendig. Teilweise sind die möglichen Personalmittel der Programme für Stellenanteile nicht ausreichend, sodass die mit dem Projekt verbundene Beantragung, Verwaltung, Betreuung, Abrechnung und Berichterstattung personelle Ressourcen aus dem Studiengang bindet.

Bitte beachten Sie, dass eine Mitarbeit des International Offices in Bezug auf die Antragstellung oder Verwaltung von DAAD- oder Drittmittel-Projekten nicht vorgesehen ist, da hierfür keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.

Die Förderung von internationalen Studienprojekten wird in bestimmten Fällen vom Rektorat der BURG unterstützt. 

 Für Fragen zu den Voraussetzungen und Modalitäten, wenden Sie sich bitte an das Rektorat

Bitte erfragen Sie dort zunächst, ob ihr Vorhaben förderfähig ist, bevor Sie einen Antrag stellen.

Hinweise: 

  • In der Regel ist die Voraussetzung, dass es sich um ein Klassenprojekt handelt.
  • Anträge hierfür können zum 1. Februar oder 1. Juni gestellt werden. 
  • Antragsunterlagen: 

    o Antrag auf Förderung internationaler Projekte (Fonds Internationales) (siehe Download-Bereich) 

    o Ein selbst entwickelter Kosten- und Finanzierungsplan 

    o Eine Programmplanung

    Bitte beachten Sie: es müssen Eigenmittel vorhanden sein. Es kann sich um Eigenmittel des Studiengangs und / oder der Studierenden (Teilnahmebeitrag) oder andere Quellen handeln. 

In unserem Download-Bereich für Mitarbeitende und Lehrende befinden sich Informationen und Vorlagen, vor allem für die Durchführung eines durch Erasmus geförderten Aufenthaltes (Lehre oder Weiterbildung). Je nach Art der Personalmobilität sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. 

Vorlagen für Gutachten, die wir im International Office für Ihre Studierenden benötigen, finden Sie ebenfalls dort. 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an uns.

Hier entlang zum Download-Bereich.