Anmeldung bei der Stadt
Wenn ihr länger als 3 Monate in Halle wohnen werdet, müsst ihr euch innerhalb von 14 Tagen nach eurer Ankunft beim Bürgerservice anmelden. Das gilt auch, wenn ihr innerhalb von Halle umzieht.
Für die Anmeldung müsst ihr einen Termin über die Website der Stadt Halle buchen. Falls innerhalb der 14 Tage kein Termin verfügbar ist, ist das kein Problem. Bucht einfach den nächstmöglichen Termin. Anschließend erhaltet ihr per E-Mail eine Wartenummer für euren Termin.
Beantragung (oder Verlängerung) des Aufenthaltstitels
Erst nach der Anmeldung bei der Stadt ist ein Termin bei der Ausländerbehörde möglich.
Wenn ihr aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR kommt, benötigt ihr neben der Anmeldung bei der Stadt auch einen elektronischen Aufenthaltstitel. Den Antrag solltet Ihr etwa 6 – 8 Wochen vor Ablauf eures Visums bei der Ausländerbehörde Halle (Saale) stellen. Das Gleiche gilt für die Verlängerung eures Aufenthaltstitels.
Über den folgenden Link könnt ihr den Antrag Online stellen: Beantragung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels.
Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit neben dem Studium
Wenn ihr aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR kommt und euch neben eurem Studium selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten möchtet, benötigt ihr dafür die Zustimmung der Ausländerbehörde.
Eine solche Tätigkeit kann im Rahmen der sogenannten 120-Tage-Regelung erlaubt werden. Voraussetzung ist, dass euer Studium dadurch nicht beeinträchtigt wird und ein Zusammenhang zwischen eurer geplanten Tätigkeit und eurem Studienfach erkennbar ist.
Wichtig: Bevor ihr mit der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beginnt, müsst ihr bei der Ausländerbehörde einen Antrag stellen. Erst wenn die Behörde die Genehmigung erteilt hat, dürft ihr die Tätigkeit aufnehmen.
Für den Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit benötigt ihr in der Regel folgende Unterlagen:
- Nachweis der Anmeldung beim Finanzamt
- Bestätigung oder Genehmigung der Hochschule (z. B. durch Professor*innen)
Die Ausländerbehörde kann je nach Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Wenn ihr Fragen habt, wendet euch bitte direkt an die Ausländerbehörde: ed.ellah@edreohebrednealsua
Sprachenzentrum der Martin-luther-universität halle-wittenberg
Als BURG-Studierende könnt ihr an den Sprachkursen des Sprachenzentrums der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) teilnehmen.
Die Kursangebote werden etwa fünf Wochen von Semesterbeginn veröffentlicht. Für die Anmeldung benötigt ihr Zugang zur Stud.IP der MLU. Dafür müsst ihr zunächst dieses Formular ausfüllen und an uns zurückschicken.
Bitte sendet das ausgefüllte Formular für eine Anmeldung im Wintersemester zwischen dem 1. August und dem 31. August an ed.ellah-grub@odatruh.
Bitte beachtet, dass Studierende der MLU bei der Platzvergabe Vorrang haben. Das bedeutet, dass insbesondere Anfängerkurse häufig sehr schnell ausgebucht sind.
Fremdsprachiges ärztliches Fachpersonal
Wenn ihr ärztliches Fachpersonal in Halle sucht, das nicht nur Deutsch spricht, könnt ihr diesen Link nutzen.