Disability Officer

Burg Giebichenstein University of Art and Design Halle

Karl-Johann Schikora

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Industriedesign / MM|VR
Campus Design, Medienzentrum, R. 305
T +49 (0)345 7751-876 F +49 (0)345 7751-907

Das Aufgabengebiet des „Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen“ kann umrissen werden mit den Stichworten „Studieren mit Beeinträchtigung“ oder auch „Studieren mit einer chronischen Erkrankung“. Das Wort „Behinderung“ ist hierbei gängiger Sprachgebrauch von der UN „…Rechte von Menschen mit Behinderung“ bis zur Bundesregierung „Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen“

Die Handlungsrichtlinien und gesetzlichen Grundlagen sind global, national und auf Ebene der Bundesländer und Hochschulen verankert.

Die UN-Behindertenrechtskonvention - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - (UN-BRK) [1] [2] regelt z.B. im § 9 Abs. 1 die gleichberechtigte Zugänglichkeit, im § 21 den Zugang zu Informationen und im § 24 den Zugang zu Hochschulbildung und lebenslangem Lernen.

Wissenschaftliche Erhebungen [3] gehen davon aus, dass in Deutschland 7% der Studierenden eine studienerschwerende Beeinträchtigung aufweisen. Diese kann sichtbar oder nicht wahrnehmbar sein, physisch oder psychisch. Andere Quellen [5] gehen davon aus, dass jeder sechste Student psychisch krank ist, somit fast 17%.

Auf Landesebene ist im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (abgekürzt HSG LSA) [4] der erhöhte Fürsorge- und Betreuungsaufwand für Behinderte und chronisch kranke Studierende verankert. § 3 HSG LSA: „Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse, den Fürsorge- und Betreuungsaufwand von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen“. Zur Erreichung eines zielgleichen Studiums müssen Benachteiligungen vermieden und die volle Teilhabe am Studium und Hochschulleben gewährleistet sein.

Wie setzt die Kunsthochschule diese Vorgaben um? Sie wollen an der BURG studieren?

Aufnahmeprüfung: Voraussetzung für das Studium ist u.a. die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung. Sofern spezielle Bedürfnisse bestehen kann darauf reagiert werden. Dies kann eine temporäre Rampe sein, ein BURG-Student oder Studentin als Begleitung und Hilfe oder speziell aufbereitete Aufgabenstellungen.

Beratung: die Hochschule bietet seit Jahren sowohl Psychologische als auch psychosoziale Beratungen auf dem Campus Design an [7].

Teilzeitstudium: in der aktuellen Fassung der Immatrikulationsordnung [6] vom Sommer 2022 wird im § 10 das Teilzeitstudium im Härtefall benannt. Wichtige Gründe für ein Teilzeitstudium sind laut Absatz 4 „Behinderung oder schwerwiegender oder chronischer Erkrankung, die die Studierfähigkeit so herabsetzt, dass ein Vollzeitstudium ausgeschlossen ist“. Der entsprechende Antrag unter Beibringung entsprechender Nachweise ist nicht im 1. Studienjahr eines Bachelor-, Diplom- oder
Staatsexamensstudienganges möglich, jedoch im 1. Studienjahr eines Master- oder Meisterstudiums.

Regelstudium und Nachteilsausgleich: wie schon weiter oben ausgeführt geht es um zielgleiche Abschlüsse. Entstehen durch Behinderungen oder chronische Erkrankungen Nachteile so sind diese durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Nachteilsausgleiche beziehen sich sowohl auf den Studienbetrieb als auch auf Prüfungen und Leistungsnachweise. Von den Leistungsanforderungen darf bei Prüfungen nicht abgewichen werden. Die Art und Weise der Erbringung der Leistungsnachweise kann individuell sein.

Das HSG LSA fordert zu Nachteilsausgleichen bei Prüfungen im  § 13 "Prüfungsordnungen" im Punkt 4 "Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange Studierender mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen“.

Das Landesrecht ist an der BURG in den Prüfungsordnungen [8] umgesetzt. Im § 20 wird der Nachteilsausgleich behandelt: „Studierende mit bestätigtem Nachweis einer Schwerbehinderung sowie anderen Studierenden, die Art und Ausmaß ihrer Prüfungsbehinderung durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, sind auf Antrag der ihrer Behinderung angemessenen Erleichterung zu gewähren. Von den inhaltlichen Prüfungsanforderungen darf nicht abgewichen werden. Ein entsprechender Antrag ist spätestens drei Wochen vor der Erbringung der Prüfungs- oder Prüfungsvorleistung beim Prüfungsausschuss einzureichen, es sei denn, die Prüfungsbehinderung tritt erst nach Ablauf der vorgenannten Frist ein“.

Individuelle Bedürfnisse: so individuell wie Ihre Beeinträchtigung sind auch die möglichen Maßnahmen zum Nachteilsausgleich. Das Studierendenwerk [10] hat wichtige Handlungsfelder aufgelistet.  

Antragstellung an der BURG: das Dezernat für Studienangelegenheiten der BURG hat alle relevanten Informationen auf der Seite „Nachteilsausgleich“ [9] im Detail zusammengefasst. Sie finden die Ansprechpartnerin im Studiendezernat und Informationen zum formlosen Antrag.

Es ist sinnvoll (jedoch nicht notwendig) im Vorfeld das Gespräch mit der Professorin oder dem Professor der unmittelbaren Studienrichtung und/oder der Dekanin bzw. dem Dekan des Fachbereichs zu suchen. Im Bedarfsfall begleite ich Sie zu diesen Terminen.  

Stand September 2023

[1]
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/un-behindertenrechtskonvention-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-langtext.html

[2]
https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/01_Themen/05_Inklusion/UN_Konvention_deutsch.pdf

[3] https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/peschke_vortrag_nachteilsausgleiche_international_2015.pdf

[4] https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-HSchulGST2021pIVZ

[5] https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/hochschulen-jeder-sechste-student-ist-psychisch-krank/22610502.html

[6] https://www.burg-halle.de/media/documents/Hochschule/Studium/Immatrikulationsordnung_Senat_06.07.2022.pdf

[7] https://www.burg-halle.de/hochschule/studium/studieninfozentrum/psychosoziale-beratung-und-sozialberatung/

[8] https://www.burg-halle.de/media/documents/Hochschule/Studium/BA-PO_SO_Lesefassung_06.07.2022.pdf  

[9] https://www.burg-halle.de/hochschule/studium/studierenden-info/nachteilsausgleich/

[10] https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleiche-bei-pr%C3%BCfungen-und-leistungsnachweisen

 

Vertrauensfrau

Vertrauensfrau der Schwerbehinderten:
Kerstin Ludwar

Stellvertende Vertrauensfrau der Schwerbehinderten:
Kathrin Roth

Inklusionsbeauftragte

Sabine Stolte

Inklusionsvereinbarung

Inklusionsvereinbarung (PDF)