Einschreibung
Informationen für Masterstudierende an der BURG (PDF)
Rückmeldung
Die Rückmeldung zum Winterersemester 2026/27 findet in folgendem Zeitraum statt:
01. Juni - 31. Juli 2026
Für Studierende, die sich beurlauben lassen möchten bzw. einen Studiengangs- und/oder Hochschulwechsel vorhaben, gelten dieselben Termine.
Im Falle einer Beurlaubung wenden Sie sich per E-Mail an das Immatrikulationsamt unter der E-Mail-Adresse ed.ellah-grub@gnudlemkceur.
Die Rückmeldung erfolgt im myBURG Serviceportal ( https://my.burg-halle.de ).
Melden Sie sich dort mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten an und navigieren Sie zur Funktion „Studienservice“.
Über den Button „Rückmeldung zum Wintersemester 2026/2027“ starten Sie einen Dialog, in dem Sie zur Zahlung des Semesterbeitrags aufgefordert werden.
Falls Sie Ihren Semesterbeitrag für das Sommersemester 2026 noch nicht zur Abbuchung freigegeben haben ist die Rückmeldung jedoch noch gesperrt. Stoßen Sie in diesem Fall erst die Abbuchung der noch offenen Zahlung für das Sommersemester 2026 an und informieren sie uns darüber unter ed.ellah-grub@gnudlemkceur
Entrichtung des Semesterbeitrages
Die Entrichtung des Semesterbeitrages erfolgt im Rahmen der Online-Rückmeldung per Lastschrifteneinzug. Nach dem Schritt „Bezahlen“ im dafür vorgesehenen Dialog im myBURG Serviceportal ( https://my.burg-halle.de ) erfolgt die Abbuchung ca. nach 7 Werktagen.
Kann der fällige Betrag nicht abgebucht werden, z.B. auf Grund mangelnder Kontodeckung, muss eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR sowie die Rückbuchungsgebühr der jeweiligen Bank in Rechnung gestellt werden.
Eine Befreiung von der Zahlung ist möglich im Falle einer Schwerbehinderung (Semesterticket-Beitrag) oder fristgerechten Beurlaubung (gesamter Semesterbeitrag). Bitte setzen Sie sich dazu mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung (ed.ellah-grub@najtsap).
Bei ordnungsgemäßer Exmatrikulation oder Widerruf der Einschreibung vor Beginn des Semesters, für das er gezahlt wurde, kann die Rückerstattung des Semesterbeitrages spätestens bis 31.10. für das Wintersemester und 30.04. für das Sommersemester beim Immatrikulationsamt beantragt werden.
Wird ein Antrag auf Exmatrikulation im laufenden Semester gestellt, kann die HAVAG den Beitrag für das Semesterticket anteilig zurückerstatten. Wenden Sie sich in diesem Fall mit der unterschriebenen und abgestempelten Exmatrikulationsbescheinigung an das Service-Center der HAVAG.
Für Fragen der Nutzung und teilweisen Rückerstattung des Semesterbeitrages ist die HAVAG alleinige Ansprechpartnerin.
Rechtsgrundlage für die Erhebung bzw. Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages und des Beitrages für das MDV-Semesterticket ist die Beitragsordnung des Studentenwerkes in der jeweils gültigen Fassung.
Ansprechpartnerin bei Fragen: Frau Elena Pastjan, Telefon: +49(0)345-7751-536, ed.ellah-grub@najtsap
Deutschlandsemesterticket
Auch im Wintersemester 2026/27 gibt es an der BURG das Deutschlandsemesterticket. Auf Grund eines Stura-Beschlusses wird es fortgesetzt. Es funktioniert, ebenso wie das Semesterticket, nach dem Solidaritätsprinzip, gilt für alle Studierenden und ist daher obligatorisch.
Dafür wird im Rahmen der Rückmeldung, zusätzlich zum Semesterbeitrag von 90,- EUR und dem Studierendenschaftsbeitrag von 8,- EUR, ein Betrag von 226,8 EUR abgefordert.
Der Studierendenausweis gilt NICHT mehr als Fahrausweis. Es wird das digitale Ticket benötigt. Bitte beachten: ein Screenshot ist KEIN gültiges Ticket und gilt als Betrugsversuch.
Das Studentenwerk informiert dazu fortlaufend.
Für Studierende ohne Smartphone muss eine individuelle Lösung gefunden werden. Das manuelle Anlegen des Tickets wird mehr Zeit in Anspruch nehmen, da keine automatisierten Prozesse vorgeschalten werden können. Es ist mit sehr langen Wartezeiten im HAVAG Service-Center Rolltreppe zu rechnen. Wir rechnen mit einer Bearbeitungszeit von 3 Werktagen.
Alle Fragen und Antworten zum Deutschlandsemesterticket finden Sie auf den Seiten der HAVAG: www.havag.com/deutschlandsemesterticket.
Verlust Studierendenausweis
Bei Verlust des Studierendenausweises zahlen Sie bitte bei der Poststelle am Neuwerk 7 eine Gebühr von 10,30 EUR. Das Studiendezernat wendet sich dann an das Rechenzentrum und gibt Ihnen Bescheid, sobald die neue Karte vorliegt. Diese kann anschließend im Studiendezernat abgeholt werden.
Sollte ein Guthaben auf Ihrer Karte gewesen sein, wenden Sie sich bitte mit dem neuen Ausweis an die Kartenzentrale der Harzmensa. Dort kann das Guthaben auf die neue Karte übertragen werden.
Semesterticket (Ab dem Sommersemester 2024 durch das Deutschlandsemesterticket ersetzt)
Mit dem Wintersemester 2017/18 wurde an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle das Semesterticket eingeführt. Die Studierenden der BURG stimmten darüber in einer Urabstimmung ab und entschieden sich mit großer Mehrheit dafür.
Verlängerung der Regelstudienzeit
Für Studierende, die im Wintersemester 2021/22 und/oder im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2020/21 und/oder im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, wird die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester erhöht.
Dies hat vor allem Auswirkungen auf die BAföG-Zahlungen, die unter Umständen daraufhin länger gewährt werden. Genaueres erfahren Sie beim Studentenwerk als dafür zuständige Instanz.
Die jeweils individuelle Regelstudienzeit wird auf den Immatrikulationsbescheinigungen ausgewiesen.