Wettbewerb und Stipendium

OPEN CALL: Graduiertenschule für Bewegtbild Wintersemester 2026/27

Die GBB, Graduiertenschule für Bewegtbild, ist ein postgradualer Forschungszusammenhang für Künstler*innen, Gestalter*innen und Filmemacher*innen an der Kunsthochschule Kassel. Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit vier Semester an ihren individuellen Forschungsprojekten zu arbeiten. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2026.

Graduiertenschule für Bewegtbild: Analoge Realitäten, Digitale Materialitäten an der Kunsthochschule Kassel.

Die GBB ist deutschlandweit einzigartig und bietet Absolvent*innen die eigene Praxis zu vertiefen und zu reflektieren. Ausgehend von einem programmatisch umfassenden Verständnis des Bewegtbildes als Feld zwischen Games, Animation, Video, Neuen Medien und Film kommen in der GBB Filmemacher*innen, Künstler*innen und Gestalter*innen zusammen, um vier Semester an ihren individuellen Forschungsprojekten zu arbeiten.
Das Programm richtet sich an Absolvent*innen mit einem Master, Diplom oder gleichwertigen Abschluss eines künstlerischen Studiengangs. Im Zentrum der Graduiertenschule steht das monatliche Kolloquium, in dem die Forschungsprojekte diskutiert, Rechercheprozesse reflektiert und die Struktur der Graduiertenschule selbst von den Teilnehmenden aktiv mitgestaltet werden. Getragen wird das Programm durch die assoziierten Lehrenden aus den Bereichen Visuelle Kommunikation und Bildende Kunst sowie den Studienwerkstätten der Kunsthochschule. Neben der interdisziplinären Begleitung durch die Lehrenden liegt ein besonderer Fokus auf dem Austausch innerhalb der Gruppe.

Bewerbung

  • Bewerbungsfrist: 30. April 2026
  • Die Bewerbungsunterlagen sollten beinhalten:  
  • Lebenslauf
  • eine ein- bis zweiseitige Skizze des Forschungsprojektes, das an der GBB       untersucht werden soll
  • ein Portfolio bisheriger Arbeiten ggf. mit Links zu Bewegtbildern
  • Hochschulzeugnis (MA, Diplom oder gleichwertiger künstlerischen Abschluss. Wenn der Abschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, kann dieser nachgereicht werden.)
  • Internationale Bewerber*innen müssen einen Sprachnachweis (Deutsch / Englisch B2) vorweisen und ein deutsches Hochschulzeugnis oder ggf. internationales Hochschulzeugnis (MA, Diplom oder gleichwertiger künstlerischen Abschluss. Wenn der Abschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, kann dieser nachgereicht werden.) sowie eine Übersetzung auf Deutsch oder Englisch von einem/einer anerkannten Übersetzer*in

Weitere Informationen