Informationen für Mitarbeiter*innen und Lehrende

Bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandsaufenthalts ist die Unterstützung der Studierenden durch Professor*innen und Lehrende sehr wichtig. Es ergeben sich jedoch auch andere Themenfelder, in denen das Lehrpersonal und das International Office zusammenarbeiten.

Darüber hinaus können sich Lehrende und Mitarbeitende für einen kurzen Lehr- oder Fortbildungsaufenthalt im Ausland bewerben. In spezifischen Fällen können über den Fonds International auch andere Formen des Auslandsaufenthalts finanziell unterstützt werden. Für diese und weitere Themen haben wir auf dieser Seite eine Übersicht erstellt. Sollten Sie trotzdem Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.

Das International Office der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle unterstützt die Lehrenden dabei, den internationalen Austausch von Studierenden zu fördern. Die Stärke der Hochschule liegt in der persönlichen und individuellen Betreuung eigener sowie Austauschstudierender. Dieses Dokument beschreibt die wichtigsten Themenbereiche und Prozesse der Zusammenarbeit zwischen dem International Office und den Professor*innen mit Fokus auf den Austausch von Studierenden (Incoming und Outgoing) sowie weitere relevante Aspekte der internationalen Hochschularbeit.

Nachfolgend finden Sie einige Informationen und Hinweise zur Förderung internationaler Vorhaben. Es existieren Fördermöglichkeiten im Rahmen des Erasmus-Programmes sowie seitens des DAAD und des Rektorates.

Die Förderung von internationalen Studienprojekten wird in bestimmten Fällen vom Rektorat der BURG unterstützt. 

Hinweise: 

  • In der Regel ist die Voraussetzung, dass es sich um ein Klassenprojekt handelt.
  • Anträge hierfür können zum 1. Februar oder 1. Juni gestellt werden. 
  • Antragsunterlagen: 

    o Antrag auf Förderung internationaler Projekte (Fonds Internationales) (siehe Download-Bereich) 

    o Ein selbst entwickelter Kosten- und Finanzierungsplan 

    o Eine Programmplanung

    Bitte beachten Sie: es müssen Eigenmittel vorhanden sein. Es kann sich um Eigenmittel des Studiengangs und / oder der Studierenden (Teilnahmebeitrag) oder andere Quellen handeln. 

  •  Für Fragen zu den Voraussetzungen und Modalitäten, wenden Sie sich bitte an das Rektorat
  • Bitte erfragen Sie dort zunächst, ob ihr Vorhaben förderfähig sein kann, bevor Sie einen Antrag stellen.

Im Rahmen des Programms Erasmus+ (STA) werden kurze Lehraufenthalte an Partnerhochschulen gefördert. Im Rahmen von STT können auch kurze Fort- und Weiterbildungen im Ausland beantragt werden. Antragsberechtigt sind Lehrende, die fest an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle angestellt sind. Voraussetzung für die Förderung ist ein genehmigter Dienstreiseantrag.

Der Gastlehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche umfassen. Werden Lehrtätigkeit sowie Fort- und Weiterbildung miteinander kombiniert, reduziert sich das erforderliche Lehrdeputat auf vier Stunden pro Woche. Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens zwei und höchstens 60 Tage.

Darüber hinaus muss mit der aufnehmenden Hochschule ein gültiger Partnerschaftsvertrag bestehen. Die Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule müssen sich unmittelbar an Studierende oder Doktorandinnen richten. Eine Förderung für die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen oder Exkursionen ist ausgeschlossen. Die Bedingungen für eine Freistellung sind vorab mit der/dem Vorgesetzten sowie der Personalabteilung zu klären.

Freistellung und Versicherung: Hier finden Sie wichtige Informationen.

Stipendium: Hier finden Sie einen alle Informationen zu Höhe und Umfang der Förderung.

Antragstellung und Dokumente: Hier finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für das Programm und die notwendigen Unterlagen.

Für verschiedene Vorhaben und Projekte können Sie Anträge beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) stellen. Aktuell ausgeschriebene Programme finden Sie hier.

Individualförderungen:
Professor*innen können für manche Programme individuelle Anträge beim DAAD stellen. In diesem Fall handelt es sich bei den angebotenen Programmen um Individualförderungen, die Sie persönlich erhalten können (zum Beispiel eine Kurzzeitdozentur an einer ausländischen Hochschule).


Drittmittelprojekte:
Ein Drittmittelprojekt wird im Studiengang verwaltet und betreut.
In der Regel sind hierzu personelle Ressourcen notwendig. Teilweise sind die Personalmittel der Programme für Stellenanteile nicht ausreichend, sodass die mit dem Projekt verbundene Beantragung, Verwaltung, Betreuung, Abrechnung und Berichterstattung personelle Ressourcen aus dem Studiengang bindet.
Bitte beachten Sie, dass eine Mitarbeit des International Offices in Bezug auf die Antragstellung oder Verwaltung von DAAD- oder Drittmittel-Projekten nicht vorgesehen ist, da hierfür keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.

Bei Interesse an einem Kurzaufenthalt zu Lehrzwecken an einer europäischen Partnerhochschule oder einem Kurzaufenthalt zu Weiterbildungszwecken an einer europäischen Bildungseinrichtung beachten Sie bitte die Informationen im entsprechenden Punkt der Webseite.

Das Erasmus-Programm bietet verschiedenen Säulen an. Einen Überblick der Leitaktionen und ihrer Bestandteile finden Sie hier.

Leitaktion 1:

In der Leitaktion 1 werden individuelle Aufenthalte (Mobilität) organisiert, die vom International Office der BURG umgesetzt werden:

Mobilität von Hochschulpersonal (Programmländer): siehe Informationen im entsprechenden Punkt.

In diesem Zusammenhang bieten einige Partnerschaften „Blended Intensive Programmes“ (BIP), also gemischte Intensivprogramme, an. Dabei arbeiten die Studierenden bzw. Lehrenden in Gruppen digital zusammen und treffen sich anschließend während einer kürzeren Phase in Präsenz.

In Leitaktion 2 (Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, z. B. Kooperationspartnerschaften) sowie Leitaktion 3 (Unterstützung der Politikentwicklung und politischen Zusammenarbeit) können Lehrende in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen Anträge stellen. Bitte beachten Sie, dass eine Mitarbeit durch das International Office in Bezug auf die Antragstellung oder Verwaltung von Erasmus-Projekten der Leitaktion 2 oder 3 nicht umsetzbar ist, weil es keine entsprechenden personellen Ressourcen gibt.

In unserem Download-Bereich befinden sich einige Vorlagen für die Durchführung eines durch Erasmus geförderten Aufenthaltes (Lehre oder Weiterbildung).  

Hier entlang zum Download-Bereich.