Application information
Information for course applicants
Aufnahmeprüfung
Der erste Teil der Aufnahmeprüfung beinhaltet die Abgabe einer selbst konzipierten digitalen Mappe mit Ihren eigenen künstlerischen Arbeiten (Zeichnungen, Objekte, Malereien, Skizzen, Collagen, Fotografien etc.). Die Zusammenstellung der eingereichten Arbeiten ist ausschließlich Ihnen überlassen – es gibt keine thematischen Vorgaben. Die Mappe ist als Werkzeug und Mittel zu verstehen, Ihre individuellen Vorgehens- und Betrachtungsweisen erkennen zu lassen. Der Umfang soll 20 Arbeitsproben nicht überschreiten. Skizzenbücher können in Auszügen digital eingereicht werden, sie zählen als eine Arbeit.
Es ist zu beachten, dass pro Bewerber*in maximal 200 MB Speicherplatz zur Verfügung stehen. Bitte keine audiovisuellen Arbeiten (Video, Animation, Klangstücke) einreichen!
Eine Kommission aus Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierenden entscheidet nach Durchsicht der digitalen Mappen über die Zulassung zu den Aufnahmeprüfungen und dem Aufnahmegespräch in Präsenz.
Die künstlerischen Aufnahmeprüfungen und das Aufnahmegespräch finden an zwei aufeinander folgenden Tagen vor Ort an der BURG statt.
In den praktischen Prüfungen geht es – anders als in der Mappe – um die direkte Bearbeitung gestellter Aufgaben in unterschiedlichen Medien (Zeichnung, Fotografie, Collage, Plastik) und deren Bewältigung in einem gesteckten Zeitrahmen.
In den beiden Studiengängen Kunst (Lehramt) steht neben der künstlerischen auch die pädagogische Motivation im Fokus. Diese sollte im Motivationsschreiben eine Rolle spielen. Sie wird im Zeitraum der Prüfungen durch eine Zusatzaufgabe erschlossen und im anschließenden Gespräch mit den Bewerber*innen diskutiert.
Bitte beachten Sie die aktuellen Bewerbungsfristen und die Termine der Aufnahmeprüfung vor Ort.
Achtung! Bei Studiengangwechsler*innen können auf Antrag Teile der Aufnahmeprüfung erlassen werden, wenn gleichwertige Leistungen nachgewiesen werden.
Vorrausetzungen
- 1. Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. eine andere für den Zugang an die Hochschule erforderliche Qualifikation.
- 2. Die Feststellung der besonderen künstlerischen und gestalterischen Befähigung. (Mappe)
- 3. Der Nachweis von künstlerisch-gestalterischen Fertigkeiten und Fähigkeiten. (Prüfungen)
- 4. Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, falls es ich um ausländische Studienbewerber*innen handelt.
Die Aufnahmeprüfung gliedert sich in eine Vorauswahl (Mappe), die praktischen Prüfungen und ein studiengangsbezogenes Gespräch. Nach der Vorauswahl scheiden Bewerber*innen aus, deren eingereichte Arbeiten einem qualitativen Mindestanspruch nicht gerecht werden. Die Prüfungen und Gespräche finden im März in einem Zeitraum von 3 Tagen vor Ort statt.
Bewerber*innen erhalten hier genaue Informationen und Unterlagen für die Aufnahmeprüfung.
Mappe - was man beachten sollte
Die Mappe sollte mindestens 20 Arbeitsproben, nicht älter als zwei Jahre, umfassen.
Vorgaben zu Format, Inhalt oder Technik der Arbeitsproben gibt es nicht . Empfohlen werden Naturstudien, räumliche Studien, aber auch freie phantasievolle und eigenwillige Arbeiten. Skizzenbücher können ebenfalls interessant sein. Insgesamt kommt es nicht so sehr auf die Perfektion der Ausführung an, sondern vielmehr auf eine unbeschwerte, lebendige Darstellungsweise. Es sollte auch erkennbar sein, dass Sie bereits über eine gewissen Vielfalt an verschiedenen Techniken und Ausdruckmöglichkeiten verfügen.
Plastische Arbeiten können Sie fotografieren und die Fotos ebenfalls der Mappe beilegen. Digital erstellte Arbeitsproben legen Sie bitte als Ausdruck bei. Bei Animationen oder Videos ausgewählte Sequenzen als kleine Bildfolge. CDs, DVDs etc. können bei der Mappenbewertung nicht eingesehen werden. Diese können Sie zum Fachgespräch mitbringen.
Hochschulwechsel
Der Antrag auf Hochschulwechsel ist im Dezernat Studentische und akademische Angelegenheiten einzureichen. Dort können Sie sich auch beraten lassen.
Die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungs- und Studienleistungen sowie absolvierter Studienzeiten erfolgt auf Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung bzw. des Modulkatalogs der Lehramtsstudiengänge. Die Anerkennung wird nach Immatrikulation durch die Professor*innen des Studiengangs Kunst (Lehramt) vorgenommen.
Immatrikulation
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten Sie als Studienbewerber*in die Antragsunterlagen für die Immatrikulation. Diese kann erfolgen, wenn alle Zugangsvoraussetzungen nachweislich erfüllt sind und die Gebühren für das Studentenwerk und die Studierendenschaft entrichtet wurden. Bei gesetzlich krankenversicherten Student*innen ist darüber hinaus eine Versicherungsbescheinigung erforderlich.
Mit der Aushändigung des Studierendenausweises ist die Immatrikulation vollzogen und wird mit Beginn des jeweiligen Semesters wirksam.
Information for course applicants
Anmeldung zur Aufnahmeprüfung Kunst (Lehramt), Studienbeginn Wintersemester 2024/25
Anmeldebeginn: 01. Dezember 2023, 14 Uhr
Anmeldeschluss: 26. Februar 2024, 14 Uhr
Online-Anmeldung sowie Uploadmöglichkeit der Bewerbungsunterlagen und der digitalen Mappe: Bewerber*innenportal
Termin der Aufnahmeprüfung (Prüfungen und Gespräche): 18. bis 22. März 2024
Campus Kunst, Seebener Straße 1, 06114 Halle (Saale)
Wichtige Information
Der Diplomstudiengang Kunstpädagogik nimmt keine Erstsemester mehr auf;
eine Einschreibung ist nicht mehr möglich. Diese erfolgte letztmalig zum WS 2017/18