Voraussetzungen

Informationen für Studienbewerber

Voraussetzungen

  • 1.  Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. eine andere für den Zugang an die Hochschule erforderliche Qualifikation. In Ausnahmefällen kann aufgrund überragender künstlerischer Befähigung auf diesen Nachweis verzichtet werden.
  • 2. Die Feststellung der besonderen studiengangbezogenen künstlerischen und gestalterischen Eignung. (-->Mappe)
  • 3. Der Nachweis von studiengangbezogenen Kenntnissen und technisch-handwerklichen Fertigkeiten und Fähigkeiten. (-->Eignungsprüfung)
  • 4. Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, sofern der Studienbewerber Ausländer ist.

Studienbewerber müssen in einem Verfahren zur Feststellung der künstlerischen und gestalterischen Eignung, der Eignungsprüfung, eine ausgeprägte künstlerisch-kreative Begabung und Eignung für den von ihnen gewählten Studiengang nachweisen.

Diese Eignungsprüfung hat eine Gesamtdauer von drei Tagen und gliedert sich in eine Vorauswahl (Mappendurchsicht; Prüfung des zeichnerischen Vermögens und der kreativen Fähigkeiten), die studiengangsbezogene praktische Prüfung und ein Gespräch. Nach der Vorauswahl scheiden Bewerber aus, deren eingereichte Arbeiten und die Ergebnisse der ersten Prüfungen einem qualitativen Mindestanspruch nicht gerecht werden.

Das erforderliche Anmeldeformular muß im Dezernat Studentische und akademische Angelegenheiten angefordert werden. Die Bewerber erhalten hier genaue Informationen und Unterlagen für die Eignungsprüfung.

Für Aufbau-, Ergänzungs- und Zusatzstudiengänge sowie für andere Weiterbildungsstudien ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung. Weitere Informationen sind den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Ist kein Abitur vorhanden bzw. angestrebt, kann eine Immatrikulation nur dann erfolgen, wenn neben der abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mehrjährigen Berufspraxis während der Eignungsprüfung eine überragende künstlerische und gestalterische Begabung nachgewiesen wird. (Hochschulgesetz von Sachsen-Anhalt, §34, Feststellungsordnung der Hochschule, §10). Das im Hauptverfahren durchzuführende Fachgespräch wird auf eine Mindestdauer von 30 Minuten unter Zugrundelegung einer fachlichen Problematik ausgedehnt.

Infos für Studienbewerber

FAQ zur Studienbewerbung

Aktuelle Informationen zur Eignungsprüfung