Werkstattordnung

Hochschuldruckerei, Ernst-König-Straße 1, 06108 Halle

1. Die Offsetdruckmaschinen und die Digitaldrucktechnik der Hochschuldruckerei wird grundsätzlich nur vom Personal der Druckerei bedient. Die Bedienung/Nutzung der Weiterverarbeitungstechnik und der Buchdrucktechnik kann an qualifiziertes, eingewiesenes und belehrtes Personal delegiert werden.

2. Der Aufenthalt und die Arbeit in der Hochschuldruckerei ist nur unter Aufsicht durch das Druckereipersonals gestattet.

3. Alle Aufträge müssen in Verbindung mit dem Forschungs- und Lehrbetrieb, der Öffentlichkeitsarbeit oder dem Verwaltungsbetrieb der Hochschule stehen. Die Hochschuldruckerei übernimmt keine privaten oder kommerziellen Aufträge.

4. Bei der terminlichen Abwicklung gilt zuerst der Grundsatz „first in – first out“. Lehr- und Forschungsprojekten ist jedoch, wenn nötig, der Vorrang einzuräumen. Über die Terminkette bestimmt in erster Instanz der Leiter der Betriebseinheit. Nur die Hochschulleitung kann diesbezüglich getroffene Regelungen ändern oder außer Kraft setzen.

5. Jede*r Auftraggeber*in trägt die volle und uneingeschränkte Verantwortung für den Inhalt und die Gestaltung des von ihm in Auftrag gegebenen Projektes.

6. Jedes Druckerzeugnis im Offsetdruck muss zur Herkunftsbezeichnung mit dem Signet und dem Hochschulnamen versehen sein.

7. Die Hochschuldruckerei dient vorrangig Lehr- und Forschungszwecken. Einen Gewährleistungsanspruch der Auftraggeber gegenüber der Hochschuldruckerei ist ausgeschlossen. Insbesondere kann keine Gewährleistung über die Qualität und die termingetreue Abwicklung auf Grund der Struktur der Hochschuldruckerei gegeben werden.

8. Die Inanspruchnahme der Leistungen Dritter oder externer Firmen, insbesondere bei der Veredelung, buchbinderischen Weiterverarbeitung oder dem Versand, liegt nicht in der Verantwortung der Hochschuldruckerei. Eine Subunternehmerschaft dieser externen Personen und Firmen zur Hochschuldruckerei ist ausgeschlossen. Das Personal der Hochschuldruckerei bietet hier technische Beratung und Hilfe bei der Einholung von Angeboten. Die endgültigen Finanzierungskonditionen, Liefer- und Leistungsbedingungen, sowie die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Reklamationsansprüchen liegt in der alleinigen Verantwortung der Auftraggebenden.

9. Vor Abwicklung eines Auftrages hat der*die Auftraggeber*in die Finanzierung zu sichern und über den entsprechenden Titelverwalter bestätigen zu lassen. Ausgenommen sind studentische Arbeiten, vor allem im Rahmen des Digitaldruckes, für Abschluss- und Semesterpräsentationen. Hier hat der*die Auftraggeber*in die Kosten bei Aushändigung der Druckerzeugnisse selbst und sofort zu entrichten. Eine externe Rechnungslegung erfolgt nicht. Die Bezahlung dieser Aufträge ist per ec- oder Kreditkarte über das BZA-Terminal in der Hochschuldruckerei vorgesehen.