Behindertenbeauftragter
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

Karl-Johann Schikora
Das Aufgabengebiet des Behindertenbeauftragten kann umrissen werden mit den Stichworten „Studieren mit Behinderung“ oder „Studieren mit Beeinträchtigung“ oder auch „Studieren mit einer chronischen Erkrankung“.
Wissenschaftliche Erhebungen [1] gehen davon aus, dass in Deutschland 7% der Studierenden eine studienerschwerende Beeinträchtigung aufweisen. Diese kann sichtbar oder nicht wahrnehmbar sein, physisch oder psychisch. Andere Quellen [3] gehen davon aus, dass jeder sechste Student psychisch krank ist, somit fast 17%.
Im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist der erhöhte Fürsorge- und Betreuungsaufwand für Behinderte und chronisch kranke Studierende verankert [2]. Zur Erreichung eines zielgleichen Studiums müssen Benachteilungen vermieden und die volle Teilhabe am Studium und Hochschulleben gewährleistet sein.
Auf Antrag können Nachteilsausgleiche eingeräumt werden. Mit der Gewährleistung eines Nachteilsausgleichs wird die vom Gesetzgeber geforderte Chancengleichheit erreicht.
Für Fragen zur Eignungsprüfung, zum Studium oder zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen erreichen Sie mich unter den obigen Kontaktdaten.
Vertrauensfrau
Vertrauensfrau der Schwerbehinderten:
Kerstin Ludwar
Stellvertende Vertrauensfrau der Schwerbehinderten:
Kathrin Roth