Bewerbungsinformationen

Informationen für Studieninteressierte

Eignungsprüfung

Test auf Herz und Nieren. In der Eignungsprüfung sollen Sie den Nachweis der besonderen künstlerischen und gestalterischen Befähigung erbringen, die das Erreichen des Studienziels erwarten läßt.  Das Feststellungsverfahren wird zu Beginn des Sommersemesters (also etwa Ende März / Anfang April eines jeden Jahres) durchgeführt.

Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerischen und gestalterischen Eignung dauert maximal drei Tage und gliedert sich in eine Vorauswahl mit der Zulassung zum Hauptverfahren und das Hauptverfahren mit der Feststellung der studiengangbezogenen und künstlerisch-gestalterischen Eignung. Diese gilt für die drei auf die Eignungsprüfung nachfolgenden Zulassungstermine.

Ablauf der Eignungsprüfung

  • 1. Zeichnen nach Modell
  • 2. Zeichnen nach Phantasie
  • 3. Relief in Ton
  • 4. Phantasieaufgabe
  • 5. Gestaltung eines Plakates
  • 6. Zeichnen Raumsituation
  • 7. Persönliches Fachgespräch

Bewertung

Die jeweilige Kommission kann im Rahmen des vorgegebenen Programms studiengangsspezifische Schwerpunkte setzten.

Die Bewertung erfolgt nach einem Punktsystem von 0 - 10 Punkte. Die studiengangbezogene bzw. fachrichtungbezogene künstlerische und gestalterische Befähigung wird zuerkannt, wenn mindestens 40 v. H. der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht sind und die Hälfte der Bewertungskomplexe mit mindestens 4 Punkten bewertet wurde.

Achtung! Bei Studiengangwechslern können auf Antrag Teile der Eignungsprüfung erlassen werden, wenn gleichwertige Leistungen nachgewiesen werden.

Weiterführendes

Eignungsprüfung
Voraussetzungen

Mappe
Hochschulwechsel
Immatrikulation

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Studiengänge im Fachbereich Kunst