Hochschulwechsel
Informationen für Studienbewerber
Hochschulwechsel
Der Antrag auf Hochschulwechsel ist im Dezernat Studentische und akademische Angelegenheiten einzureichen.
Beabsichtigt der Bewerber mit dem Hochschulwechsel gleichzeitig einen Wechsel des Studienganges bzw. der Fachrichtung, ist die Einschreibung für den jeweils höheren Studienabschnitt nur möglich, wenn er/sie die geforderte Diplomvorprüfung, Zwischenprüfung oder andere gleichwertige Prüfungen bestanden hat.
Die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungs- und Studienleistungen sowie absolvierter Studienzeiten erfolgt auf der Grundlage der entsprechenden Diplomprüfungsordnungen und der Ordnung zur Feststellung einer besonderen studiengangsbezogenen Eignung.
Weiterführendes
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