Hochschulwahlen 2023

Bekanntmachung und Information zum Ablauf und zur Durchführung der Hochschulwahlen 2023 an der BURG. Von Mittwoch, 17. Mai, 00:01 Uhr bis Montag, 22. Mai 2023, 23:59 Uhr finden die Hochschulwahlen statt.

Durchführung der Hochschulwahlen 2023

Von Mittwoch, 17. Mai, 00:01 Uhr bis Montag, 22. Mai 2023, 23:59 Uhr fanden die Hochschulwahlen statt.
Gewählt wurden alle Vertretungen in den Selbstverwaltungsorganen der BURG. Die Selbstverwaltung ist eine wichtige Säule der demokratischen Willensbildung und Entscheidung innerhalb der Hochschule und ist durch das Hochschulgesetz verankert. Studierende wurden ausdrücklich aufgerufen Ihren Beitrag zu leisten. Dies erfolgte insbesondere durch Inanspruchnahme des Wahlrechtes.
Zur Wahl standen:

  • Senat (für alle Studierenden)
  • Fachbereichsrat Design (für alle Studierenden im Fachbereich Design)
  • Fachbereichsrat Kunst  (für alle Studierenden im Fachbereich Kunst)
  • Studierendenrat Hochschule (für alle Studierendenschaftsmitglieder)
  • Fachschaftsrat Design (für alle Studierendenschaftsmitglieder im Fachbereich Design)
  • Fachschaftsrat Kunst (für alle Studierendenschaftsmitglieder im Fachbereich Kunst)

Wichtige Hinweise zum Ablauf der Wahl
Die Zugangsdaten zur Onlineabstimmung wurden auf Ihre Burg-E-Mail-Adresse zugestellt. Bitte rufen Sie daher regelmäßig Ihren Burg-E-Mail-Account ab und prüfen Sie ggf. auch den Spamordner. Der Absender der E-Mail mit Ihren Zugangsdaten lautet: POLYAS E-Voting

Die Abstimmung war im Zeitraum vom 17. Mai, 00:01 Uhr bis Montag, 22. Mai 2023, 23:59 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Abstimmung: Die Stimmabgabe musste persönlich erfolgen; dabei hatte der oder die Wahlberechtigte sich so zu verhalten, dass eine Einsicht Dritter in den Vorgang der Stimmabgabe ausgeschlossen ist.

Durch die Vielzahl der stattgefundenen Wahlen hatte jedes Mitglied aufgrund seiner Eigenschaften mehrere Stimmzettel zur Abstimmung. Es gab aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge unterschiedliche Wahlformen. Hinweise zur Stimmenanzahl und zur Stimmvergabe waren auf jedem einzelnen Stimmzettel vermerkt.  Auch war auf den Stimmzetteln vermerkt, ob während der Abstimmung die Möglichkeit bestand über die bereits vorhandenen Bewerber*innen, weitere Bewerber*innen auf den Stimmzetteln einzutragen (Mehrheitswahl ohne Bindung). Bei der Mehrheitswahl mit Bindung bzw. bei der Verhältniswahl konnten Sie Ihre Stimme nur an die bereits auf den Stimmzetteln vorhandene Kandidaten*innen vergeben.

Bei Rückfragen zum Ablauf der Wahl, technischen Fragestellungen oder weiteren Klärungsbedarf im Zusammenhang mit der Wahl wenden Sie sich gerne an wahlamt(at)burg-halle.de


Bekanntmachung der Wahlergebnisse 2023: Wahlergebnisse 2023
Wahlordnung: Geltende Wahlordnung
Wahlbekanntmachung 2023: Bekanntmachung vom 05.04.2023
Wahlvorschläge 2023: Bekanntmachung der Wahlvorschläge 2023 vom 05.05.2023