Hochschulwahlen 2022

Bekanntmachung und Information zum Ablauf und zur Durchführung der Hochschulwahlen 2022 an der BURG. Vom 4. bis zum 8. Mai 2022 fanden die Hochschulwahlen in digitaler Form statt.

Durchführung der Hochschulwahlen 2022

Vom 4. bis zum 8. Mai 2022 fanden die Hochschulwahlen in digitaler Form statt.
Gewählt wurden alle Vertretungen in den Selbstverwaltungsorganen der BURG sowie die Gleichstellungsbeauftragten der BURG. Die Selbstverwaltung ist eine wichtige Säule der demokratischen Willensbildung und Entscheidung innerhalb der Hochschule und ist durch das Hochschulgesetz verankert. Jedes Mitglied der Hochschule: Studierende wie Lehrende und Beschäftigte sind ausdrücklich aufgerufen Ihren Beitrag zu leisten. Dies erfolgt insbesondere durch Inanspruchnahme des Wahlrechtes. Darüberhinaus kann jedes Mitglied ein Amt in den Selbstverwaltungsorganen wie Senat, Fachbereichsräte, Studierendenrat übernehmen und sich zur Wahl stellen. Interessierte können sich über die Voraussetzungen und Möglichkeiten unter wahlamt(at)burg-halle.de erkundigen.

Wichtige Hinweise zum Ablauf der Wahl

Die Zugangsdaten zur Onlineabstimmung erhalten Sie bis spätestens zum 3. Mai 2022 auf Ihre Burg-E-Mail-Adresse zugestellt. Bitte rufen Sie daher regelmäßig Ihren Burg-E-Mail-Account ab und prüfen Sie ggf. auch den Spamordner. Der Absender der E-Mail mit Ihren Zugangsdaten lautet: POLYAS E-Voting

Die Abstimmung ist nur im Zeitraum vom 4. Mai 2022, 00.00 Uhr bis 8. Mai 2022 23.59 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweise zur Abstimmung: Die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen; dabei hat der oder die Wahlberechtigte sich so zu verhalten, dass eine Einsicht Dritter in den Vorgang der Stimmabgabe ausgeschlossen ist.

Durch die Vielzahl der stattfindenden Wahlen hat jedes Mitglied aufgrund seiner Eigenschaften mehrere Stimmzettel zur Abstimmung. Es gibt aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge unterschiedliche Wahlformen. Hinweise zur Stimmenanzahl und zur Stimmvergabe sind auf jedem einzelnen Stimmzettel vermerkt.  Auch ist auf den Stimmzetteln vermerkt, ob während der Abstimmung die Möglichkeit besteht über die bereits vorhandenen Bewerber*innen, weitere Bewerber*innen auf den Stimmzetteln einzutragen (Mehrheitswahl ohne Bindung). Bei der Mehrheitswahl mit Bindung bzw. bei der Verhältniswahl können Sie Ihre Stimme nur an die bereits auf den Stimmzetteln vorhandene Kandidaten*innen vergeben.

Bei Rückfragen zum Ablauf der Wahl, technischen Fragestellungen oder weiteren Klärungsbedarf im Zusammenhang mit der Wahl wenden Sie sich gerne an wahlamt(at)burg-halle.de

Bekanntmachung der Wahlergebnisse 2022: Ergebnisse der Hochschulwahlen
Wahlordnung: Geltende Wahlordnung
Wahlbekanntmachung 2022: Bekanntmachung vom 23.03.2022
Bekanntmachung der Wahlvorschläge 2022: Bekanntmachung vom 20.04.2022